@phdthesis{Speiser2016, author = {Speiser, Guido}, title = {Der deutsche Wissenschaftsf{\"o}deralismus auf dem Pr{\"u}fstand - der neue Art. 91b Abs. 1 GG}, school = {Deutsche Universit{\"a}t f{\"u}r Verwaltungswissenschaften}, pages = {227}, year = {2016}, abstract = {Seit Anfang 2015 ist die Neufassung des Art. 91b GG in Kraft. Die 1970 ins Grundgesetz ein-gef{\"u}gte und zuletzt 2006 ver{\"a}nderte Norm ist die zentrale verfassungsrechtliche Grundlage f{\"u}r das Zusammenwirken von Bund und L{\"a}ndern in Wissenschaft und Bildung. Das erste Erkenntnisziel der Arbeit ist ein umfassendes Verst{\"a}ndnis des neuen, die Wissen-schaft betreffenden ersten Absatzes des Art. 91b GG. Diese systematische Perspektive wird um eine Untersuchung der Normgeschichte und der damit verkn{\"u}pften verfassungs- und wissenschaftspolitischen Entwicklungen erg{\"a}nzt. Das zweite Erkenntnisziel ist es, in dem so entfalteten Gesamtbild ein zugrundeliegendes Erkl{\"a}rungsmuster f{\"u}r die vielfachen Norm{\"a}n-derungen und Normnutzungen zu identifizieren. Im zweiten Kapitel wird die Geschichte der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Wis-senschaftsbereich dargestellt - von den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik {\"u}ber die Grundgesetz{\"a}nderungen 1969 und 2006 bis zur Phase vor der j{\"u}ngsten Verfassungs{\"a}nde-rung. Dabei werden die Vorteile, aber auch die Nachteile der gemeinsamen Wissenschafts-f{\"o}rderung aufgearbeitet. Im dritten Kapitel wird der verfassungsrechtliche Kontext des Art. 91b Abs. 1 GG beleuchtet, u.a. die Regelzust{\"a}ndigkeit der L{\"a}nder, die Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes in Wissen-schaft und Bildung und der Lastentragungsgrundsatz. Erl{\"a}utert werden die ungeschriebenen Verwaltungskompetenzen des Bundes sowie die Gemeinschaftsaufgaben. Im vierten Kapitel wird der neue Art. 91b GG ausgelegt. Diskutiert werden u.a. der fakultative Charakter der Norm, ihre verfassungssystematische Stellung, die zentralen Begriffe der „F{\"o}r-derung" und der „{\"u}berregionalen Bedeutung" sowie die mit der Wendung „Wissenschaft, For-schung und Lehre" erfassten F{\"o}rdergegenst{\"a}nde. Die Reichweite des neuen Art. 91b Abs. 1 GG wird mit den einschl{\"a}gigen Bestimmungen der Vorg{\"a}ngernorm verglichen. Im f{\"u}nften Kapitel wird gezeigt, dass die gegenst{\"a}ndliche Reichweite der neuen Normfassung einen historischen H{\"o}chststand markiert. Im Anschluss wird ein dem Normwandel und der Normnutzung zugrundliegendes Muster identifiziert: Gemeinschaftsaufgaben in der Wissen-schaft sind oft als Instrument daf{\"u}r aufgefasst worden, Finanzierungslasten und Einfluss-m{\"o}glichkeiten zwischen Bund und L{\"a}ndern zu verschieben. Dieses von den maßgeblichen Akteuren geteilte Grundverst{\"a}ndnis hat die verfassungspolitischen Debatten zwar nicht ausschließlich, aber doch maßgeblich gepr{\"a}gt.}, language = {de} }