@techreport{HerrMuellerEngewaldetal.2018, author = {Marius Herr and Christoph M{\"u}ller and Bettina Engewald and Axel Piesker and Jan Ziekow}, title = {Abschlussbericht zur Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes}, address = {Speyer}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-27582}, pages = {370}, year = {2018}, abstract = {Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) trat am 6. Oktober 2012 in Kraft und l{\"o}ste damit das vorhergehende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) ab und entwickelte dieses an entsprechenden Stellen weiter. Als erstes Bundesland schuf Hamburg damit eine gesetzliche Grundlage f{\"u}r ein umfassendes Informationsrecht, durch das {\"o}ffentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen proaktiv und nicht erst auf Anfrage der Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten in einem sog. Transparenzportal als Informationsregister zur Verf{\"u}gung zu stellen. \S 18 Abs. 2 S. 3 HmbTG sieht vor, dass der Senat das Gesetz sp{\"a}testens vier Jahre nach Inkrafttreten im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen {\"u}berpr{\"u}ft und der B{\"u}rgerschaft {\"u}ber das Ergebnis berichtet. Die Ziele des Evaluationsauftrags sind es, die - Erm{\"o}glichung der Kontrolle staatlichen Handelns, - F{\"o}rderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die - Gew{\"a}hrleistung des unmittelbaren und unverz{\"u}glichen Zugangs zu Informationen f{\"u}r die Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten mit Hilfe von rechts- und sozialwissenschaftlichen Methoden zu untersuchen.}, language = {de} }