@phdthesis{von Graevenitz2018, author = {von Graevenitz, Albrecht}, title = {Sicherung der einheitlichen Anwendung des Wettbewerbsrechts}, institution = {Lehrstuhl f{\"u}r {\"O}ffentliches Recht, insbesondere Europarecht und V{\"o}lkerrecht (Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß)}, school = {Deutsche Universit{\"a}t f{\"u}r Verwaltungswissenschaften}, pages = {429}, year = {2018}, abstract = {Die Europ{\"a}ische Kommission wirkt mit zentralen Durchf{\"u}hrungzust{\"a}ndigkeiten im Unions-wettbewerbsrecht - Kartellrecht, Beihilfenrecht und Fusionskontrollrecht - administrativ auf das Wirtschaftsleben in den Mitgliedstaaten ein. F{\"u}r die zivilrechtliche Durchsetzung haben die mitgliedstaatlichen Zivilgerichte Zust{\"a}ndigkeiten. Diese Parallelit{\"a}t f{\"u}hrt zu einem Span-nungsverh{\"a}ltnis. Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund die unionsrechtlichen Rah-menbedingungen der Zusammenarbeit von Europ{\"a}ischer Kommission und nationalen Zivil-gerichten mit einem Schwerpunkt auf der Thematik gegenseitiger Ber{\"u}cksichtigungs-pflichten. Nach einer Einf{\"u}hrung in Kapitel 1 werden in Kapitel 2 die Grundlagen und Grundanforde-rungen f{\"u}r die Zusammenarbeit dargestellt (Vorrang und unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts, Durchf{\"u}hrungszust{\"a}ndigkeiten, konkrete Regelungen der Zusammenarbeit). Im zentralen Kapitel 3 werden die Ber{\"u}cksichtigungspflichten nationaler Zivilgerichte bezo-gen auf Beschl{\"u}sse der Europ{\"a}ischen Kommission zun{\"a}chst prim{\"a}r- dann sekund{\"a}rrechtlich untersucht, Fallgruppen gebildet und auf dieser Grundlage die Wirkung der einzelnen Be-schlussarten im Kartell-, Beihilfen- und Fusionskontrollrecht betrachtet. Als zentral erweist sich das prim{\"a}rrechtliche Loyalit{\"a}tsgebot verbunden mit der prim{\"a}rrechtlich verankerten Position der Europ{\"a}ischen Kommission. Kapitel 4 untersucht spiegelbildlich, inwieweit eine Pflicht der Europ{\"a}ischen Kommission besteht, Entscheidungen der nationalen Gerichte zu ber{\"u}cksichtigen. In den Kapiteln 5 und 6 wird dann die Relevanz informeller Verwaltungsschreiben und von soft law (Mitteilungen, Leitlinien, Bekanntmachungen etc.) der Europ{\"a}ischen Kommission f{\"u}r die Entscheidungsfindung der nationalen Gerichte ausgelotet. Kapitel 7 widmet sich den prim{\"a}r- und sekund{\"a}rrechtlichen Pflichten nationaler Zivilgerichte und der Europ{\"a}ischen Kommission bei ihrer Zusammenarbeit. Untersucht werden Rechte und Pflichten bezogen auf gerichtliche Anfragen und amicus curiae-Stellungnahmen der Europ{\"a}ischen Kommission sowie die Pflicht zur Urteils{\"u}bermittlung. Das abschließende Kapitel 8 enth{\"a}lt eine Zusammenfassung, Ableitungen und einen Aus-blick. Insgesamt ergibt die Untersuchung, dass die Zusammenarbeit von Europ{\"a}ischer Kom-mission und nationalen Zivilgerichten im Bereich des Unionswettbewerbsrechts ein großes, facettenreiches Thema ist und die Praxis, Rechtsprechung und Gemeinschafts- und Unions-gesetzgebung hier bedeutsame Entwicklungen hervorgebracht hat, die Zusammenarbeit aber gleichwohl noch nicht ideal ist und es eine Reihe von Ansatzpunkten f{\"u}r Verbesserun-gen gibt.}, language = {de} }