@article{vonArnim2014, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Kritisches zur Kritik der Sperrklausel-Rechtsprechung des BVerfG}, series = {Deutsches Verwaltungsblatt}, volume = {129}, number = {23}, issn = {0012-1363}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-6533}, pages = {1489 -- 1500}, year = {2014}, abstract = {Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln bei deutschen Europawahlen sind ungew{\"o}hnlich scharf kritisiert worden: sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Politik. Doch keines ihrer sachlich-inhaltlichen Argumente h{\"a}lt einer {\"U}berpr{\"u}fung stand. Das zeigt die gr{\"u}ndliche Durchsicht der wissenschaftlichen Stellungnahmen und der Minderheitsvoten, auf welche sich auch die Politik bezieht. Der Kern der Auseinandersetzung liegt denn auch darin, dass der Zweite Senat eine besonders intensive Pr{\"u}fung von Sperrklauseln vornimmt, weil die Bundestagsmehrheit dar{\"u}ber »gewisserma{\"s}en in eigener Sache« beschlie{\"s}t, also dabei nicht unbefangen ist. Die darin liegende Einschr{\"a}nkung des Handlungsspielraums des Hohen Hauses scheint besonders zu st{\"o}ren. Eine solch intensive Pr{\"u}fung durch das Gericht ist nun auch bei k{\"u}nftigen Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache zu erwarten, wenn die 5:3-Mehrheit, mit weicher das 5 \%- und das 3 \%-Urteil beschlossen wurden, auch nach dem Auswechseln zweier Mitglieder des Zweiten Senats weiterhin »h{\"a}lt«.}, language = {de} }