@misc{OPUS4-6826, title = {Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur St{\"a}rkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Stand 15.04.2024)}, organization = {Kompetenzzentrum Jugend-Check}, url = {https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/strukturen-gegen-sexuelle-gewalt/}, year = {2024}, abstract = {Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu st{\"a}rken, wozu u.a. das Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz - UBSKMG eingef{\"u}hrt werden soll. Darin soll u.a. die Stelle der oder des Unabh{\"a}ngi-gen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankert und die Berichterstattung zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder verbessert werden. Dar{\"u}ber hinaus sollen die Hilfeleistungen f{\"u}r von sexueller Gewalt Betroffener verbessert werden und die Pr{\"a}vention durch Sensibilisierung, Aufkl{\"a}rung und den Ausbau von Beratungsangeboten ausgeweitet werden. Des Weiteren soll durch {\"A}nderungen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Gewaltschutz als Kriterium f{\"u}r die Qualit{\"a}tsentwicklung auf die gesamten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstreckt werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende m{\"o}gliche Auswirkungen identifiziert: Es soll ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor sexueller Gewalt und Aus-beutung gesetzlich verankert werden und der Staat zur Verh{\"u}tung solcher Taten, begleitende Maßnahmen, wie bedarfsgerechte Hilfe- und Unterst{\"u}tzungsangebote sowie Pr{\"a}vention und Interventionsmaßnahmen in Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen, verwirklichen (\S 1 Abs. 1 S.1 und S. 2 Nr. 1 - 3, Abs. 2 UBSKMG ). Durch den Rechtsanspruch wird der besonde-re Schutzgedanke gegen{\"u}ber Minderj{\"a}hrigen und die staatliche Verantwortung daf{\"u}r fest-geschrieben und ein Beitrag zur nachhaltigen Etablierung von Standards, Fachwissen und Kompetenzen, die junge Menschen an den Orten ihres Aufwachsens vor sexueller Gewalt sch{\"u}tzen, geleistet. Das Amt der oder des Unabh{\"a}ngigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden und pro Legislaturperiode ein Bericht {\"u}ber den Stand zu Pr{\"a}vention, Intervention sowie zu Aufarbeitung und Forschung von sexueller Gewalt gegen{\"u}ber Kindern und Jugendlichen erstellt werden (\S\S4 Abs. 1; 7 Abs. 1 S. 1UBSKMG). Die gesetzliche Verankerung kann dazu beitragen, dass es eine langfristige politische Interessenvertretung f{\"u}r die Belange betroffener junger Menschen gibt und konkrete Vorschl{\"a}ge und Maßnahmen zur Verbesserung der Pr{\"a}vention und Intervention vorangetrieben werden. Der Bericht kann dabei unterst{\"u}tzen, die Pr{\"a}valenz der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu ermitteln, die Dunkelfeldforschung voranzutreiben und damit Maßnahmen bef{\"o}rdern, die dem Schutz betroffener Jugendlicher dienen.}, language = {de} }