TY - GEN U1 - Sonstiges T1 - Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes (Stand 13.10.2024) BT - Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check N2 - Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Potenzial an Reservistinnen und Reservisten zielgerichtet zu erfassen. Zudem soll ein verbessertes Lagebild der kommenden Jahrgänge hinsichtlich der Frage über Eignung und Bereitschaft für den Dienst in den Streitkräften erreicht werden. Dafür sollen u. a. Änderungen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) und im Soldatengesetz (SG) vorgenommen werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr soll künftig zum Zwecke der Wehrerfassung nach § 58c SG von den Meldebehörden übermittelte Daten verarbeiten und Meldedaten wie z.B. Geburtstag, Geburtsort, Familienstand sowie den Haupt- und Neben-wohnsitz abrufen (§ 15 Abs. 1 WPflG). Die durch die Abfrage erfassten Wehrdienstpflichtigen sollen dazu verpflichtet werden, eine einmalige Bereitschaftserklärung zur Wehrdienst-leistung abzugeben (§ 15a Abs. 1 S. 1 WPflG). Dies kann dazu führen, dass sich junge be-troffene Männer erstmalig intensiv mit dem militärischen Dienst und der Frage, ob sie einen Wehrdienst leisten möchten, auseinandersetzen müssen. Die im Rahmen der Bereitschaftserklärung übermittelten Daten sollen u. a. auch zum Zweck der Einberufung und Heranziehung zum Wehrdienst im Verteidigungs- und Spannungsfall verarbeitet werden dürfen (§ 15b Nr. 3 WPflG). Die Neuregelung könnte im Falle eines Spannungs- und Verteidigungsfalls dazu führen, dass bereits Informationen über geeignete wehrpflichtige Männer vorliegen und betroffene junge Männer eingezogen werden könnten. Der derzeit mögliche freiwillige Wehrdienst soll durch einen Basiswehrdienst abgelöst wer-den, der für einen Zeitraum zwischen sechs und 23 Monaten freiwillig geleistet werden kann (§ 58b Abs. 1 SG). Es soll künftig auch für ehemalige Basisdienstwehrleistende innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren möglich sein, an den internen Maßnahmen und Berufsbil-dungsmaßnahmen des Karrierecenters der Bundeswehr teilzunehmen. Somit könnten auch junge ehemalige Basiswehrdienstleistende neben ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit von den Förderungs- und Dienstleistungsangeboten profitieren und mittels qualifizierter Beratung und individueller Unterstützung gefördert und so auf ihren nächsten Lebensab-schnitt vorbereitet werden. Dies kann insgesamt die Attraktivität des Basiswehrdienstes für junge Menschen erhöhen. KW - Bildung KW - Arbeit KW - Politik KW - Gesellschaft Y1 - 2024 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-71342 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-71342 UR - https://jugend-check.de/jugendcheck/einfuehrung-neues-wehrdienstrecht/?type=referentenentwurf ER -