TY - GEN U1 - Sonstiges T1 - Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) (Stand: 06.11.2024) BT - Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check N2 - Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Re-form des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (sog. GEAS-Reform), die am 14. Mai 2024 auf europäischer Ebene final beschlossen wurde. Hierfür sind insbesondere Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) und des Aufenthaltsgesetzes erforderlich, die auch für minderjährige Geflüchtete gelten sollen. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems soll es künftig möglich sein, dass minderjährige Geflüchtete, die einen Asylantrag für Deutschland gestellt haben, in eng begrenzten Ausnahmefällen in sog. Asylverfahrenshaft genommen werden können (§§ 69 Abs. 1, 70a Abs. 3-5 AsylG). Dies kann eine vorübergehende Freiheitsbeschränkung und somit einen erheblichen Eingriff in ihre individuellen Grund- und Freiheitsrechte darstellen. Auch minderjährige Geflüchtete, die ohne Eltern oder gesetzliche Betreuer nach Deutschland kommen, sollen künftig während eines Asylverfahrens inhaftiert werden können, wenn dies für sie einen Schutz darstellt (§ 70a Abs. 3 S. 3 Nr. 2 AsylG). Die sich in Haft befindlichen un-begleiteten minderjährigen Geflüchteten sollen zwar grundsätzlich in Einrichtungen unterge-bracht werden, die auf ihre Unterbringung ausgerichtet sind. Unklar bleibt allerdings, worin die Unterschiede einer solchen Einrichtung im Vergleich zu einer Einrichtung der Jugendhilfe liegen sollen. Das Recht auf Bildung soll auch während der Asylverfahrenshaft gewährleistet sein, es sei denn, der Haftaufenthalt ist so kurz, dass Bildung für die jungen Inhaftierten nur von be-grenztem Wert wäre (§ 70a Abs. 3 S 6 AsylG). Unklar ist jedoch, wie und durch wen festge-stellt werden soll, ob Bildung in einem kurzen Haftzeitraum von begrenztem Wert ist. Im Falle einer Nichtbereitstellung von Bildungsangeboten könnten für die jungen Geflüchteten wich-tige Kontakte zu Gleichaltrigen und der Austausch über die Lerninhalte wegfallen. KW - Familie KW - Arbeit KW - Bildung KW - Freizeit KW - Politik Y1 - 2024 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-71379 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-71379 UR - https://jugend-check.de/jugendcheck/geas-anpassungsgesetz/?type=regierungsentwurf ER -