@article{vonArnim2012, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Der Bundespr{\"a}sident - Kritik des Wahlverfahrens und des finanziellen Status}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verwaltungsrecht Online - Extra}, number = {8}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-6677}, pages = {477 -- 478}, year = {2012}, abstract = {Zwei vorzeitige R{\"u}cktritte und die dritte Wahl eines Bundespr{\"a}sidenten in nicht einmal drei Jahren haben den Blick auf das Verfahren gelenkt, in welchem das Staatsoberhaupt in Deutschland bestellt wird. Ja, sie haben sogar die Frage aufgeworfen, ob die Republik {\"u}berhaupt noch einen Bundespr{\"a}sidenten braucht. Der j{\"u}ngste R{\"u}cktritt hat dar{\"u}ber hinaus den finanziellen Status ehemaliger Pr{\"a}sidenten in den Fokus ger{\"u}ckt. Ein \"Ehrensold\", lebenslang in voller H{\"o}he des Amtsgehalts, f{\"u}r einen 52-J{\"a}hrigen, der nur 20 Monate amtiert hat und in Unehren ausgeschieden ist, hat heftige {\"o}ffentliche Diskussionen hervorgerufen und dazu veranlasst, die Voraussetzungen des Ehrensolds genauer unter die Lupe zu nehmen. Die Frage, wie es zu der f{\"u}r deutsche Amtstr{\"a}ger einmaligen Hundert-Prozent-Regelung kommen konnte, verlangt ebenfalls eine Antwort. Zugleich ist die konkrete Entscheidung des Bundespr{\"a}sidialamts, Christian Wulff den Ehrensold zu gew{\"a}hren, zu {\"u}berpr{\"u}fen und die noch ausstehende Entscheidung {\"u}ber die nachamtliche Ausstattung, die ExPr{\"a}sidenten {\"u}blicherweise gew{\"a}hrt wird, zu er{\"o}rtern.}, language = {de} }