@article{StelkensPayrhuber2019, author = {Ulrich Stelkens and Melanie Payrhuber}, title = {„1:1-Umsetzung“ von EU-Richtlinien: Rechtspflicht, rationales Politikkonzept oder (wirtschafts)politischer Populismus? – zugleich zu Unterschieden zwischen Rechtsangleichungs- und Deregulierungsrichtlinien}, series = {Europarecht: EuR}, volume = {54}, number = {2}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, issn = {0531-2485}, pages = {190 -- 221}, year = {2019}, abstract = {Aus unterschiedlichen Gr{\"u}nden wird auf nationaler politischer Ebene immer wieder gefordert, Richtlinien der Europ{\"a}ischen Union prinzipiell nur (noch) „eins zu eins“ (1:1) umzusetzen. Nicht immer ist klar, welches Politikziel hiermit verfolgt wird und ob dies wirklich mittels einer „1:1-Umsetzung“ besser erreicht werden kann als mit ihrem Gegenst{\"u}ck: dem „Gold Plating“. Der Beitrag geht daher der Frage nach, bei welchen Arten von Richtlinien sich die Wahl zwischen einer „1:1-Umsetzung“ und „Gold Plating“ {\"u}berhaupt stellen kann und ob es – wenn eine solche Wahl zu treffen ist – greifbare allgemeine rechtliche und/oder (rechts-)politische Gr{\"u}nde f{\"u}r einen Grundsatz prinzipieller „1:1-Umsetzung“ gibt. Oder handelt es sich hierbei nur um ein Schlagwort, auf das die nationalen politischen Akteure dann zur{\"u}ckgreifen, wenn eine „zur{\"u}ckhaltende“ oder sogar kontraproduktive Form der Umsetzung solcher Richtlinien gerechtfertigt werden soll, deren Ziele sich nicht mit der eigenen politischen Agenda decken, ihr sogar widersprechen oder deren Umsetzung jedenfalls als politisch nicht besonders dringlich angesehen wird?}, language = {de} }