@article{vonArnim2016, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Gesetzesbegr{\"u}ndung und Gesetzesvorbehalt bei der Finanzierung von Fraktionen, parteinahen Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeitern}, series = {Die {\"O}ffentliche Verwaltung}, volume = {69}, number = {9}, issn = {0029-859X}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-6687}, pages = {368 -- 375}, year = {2016}, abstract = {Mit seiner neuen Rechtsprechung zur H{\"o}he der Beamtenbesoldung verlangt der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vom Gesetzgeber als Kompensat f{\"u}r fehlende inhaltliche Ma{\"s}st{\"a}be eine Begr{\"u}ndung. Daf{\"u}r kommen Indikatoren wie die Entwicklung von Preisen sowie anderweitigen Einkommen und Besoldungen in Betracht. Dadurch soll die Kontrolle durch {\"O}ffentlichkeit und Verfassungsgerichte erleichtert werden. Diese Rechtsprechung muss auch auf die Finanzierung von Fraktionen, parteinahen Stiftungen und Abgeordnetenmitarbeitern erstreckt werden, bei denen inhaltliche Ma{\"s}st{\"a}be ebenfalls v{\"o}llig fehlen und wirksame Kontrollen erst recht notwendig sind. Die Begr{\"u}ndung erg{\"a}nzt damit den Gesetzesvorbehalt in seiner Funktion, die Kontrolle zu verbessern.}, language = {de} }