@article{Janda2018, author = {Constanze Janda}, title = {Armutsbek{\"a}mpfung im Recht: Welche systematische Verankerung gibt es und welche {\"A}nderungsvorschl{\"a}ge bieten sich an?}, series = {Deutsche Rentenversicherung: DRV}, volume = {73}, number = {4}, publisher = {Dt. Rentenversicherung Bund, Gesch{\"a}ftsbereich Presse- u. {\"O}ffentlichkeitsarbeit, Kommunikation}, address = {Berlin}, issn = {0012-0618}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-43078}, pages = {386 -- 398}, year = {2018}, abstract = {Die Frage, ob Armut als soziales Ph{\"a}nomen im Recht oder durch Recht bek{\"a}mpft werden kann, scheint auf den ersten Blick schwer zu beantworten. Weder l{\"a}sst sich normativ vor-geben, dass Menschen die h{\"a}ufigsten Armutsrisiken – prek{\"a}re Besch{\"a}ftigungsverh{\"a}ltnisse, Trennung und Scheidung, Auftreten einer Behinderung, Migration – vermeiden, noch l{\"a}sst sich ein Leben in Armut verbieten. Versuche einer Kriminalisierung der Erscheinungsbilder von Armut – in Ungarn wird beispielsweise seit Oktober 2018 das Leben auf der Stra{\"s}e straf-rechtlich sanktioniert – {\"a}ndern nichts an den Ursachen, sondern zielen allenfalls darauf ab, Armut unsichtbar zu machen. Eine wirksame Herangehensweise kann nur darin liegen, Armutsfallen im Recht zu identifizieren und nachhaltig zu vermeiden. Gefragt ist daher ein erh{\"o}htes Bewusstsein des Gesetzgebers f{\"u}r die sozio{\"o}konomischen Auswirkungen der Rechtsetzung – nicht zuletzt im Sozialrecht selbst.}, language = {de} }