TY - GEN U1 - Sonstiges T1 - Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (Stand: 21.08.2019) BT - Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check N2 - Mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichs-miete sollen kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben und damit das Mietniveau stabilisieren bzw. einen sprunghaften Anstieg vermeiden. Hierfür wird der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete künftig auf sechs anstatt vier Jahre festgelegt, vgl. § 558 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Durch die Begrenzung auf sechs Jahre, soll der Marktbezug der ortsüblichen Vergleichsmiete erhalten bleiben. Dies ermöglicht es Vermieterinnen und Vermietern weiterhin Mieten angemessen in Bezug zur ortüblichen Vergleichsmiete erhöhen zu können. KW - Familie KW - Umwelt KW - Gesundheit Y1 - 2019 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-43294 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-43294 UR - https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/ortsuebliche-vergleichsmiete/ ER -