@techreport{ZiekowSickoZeitz2018, author = {Jan Ziekow and Corinna Sicko and Dirk Zeitz}, title = {Evaluation des Landes­gesetzes zur F{\"o}r­derung von Wohn­raum und Stabi­lisie­rung von Quartiers­strukturen (Landes­wohnraum­f{\"o}rderungs­gesetz – LWoFG)}, institution = {Landtag BW}, address = {Speyer}, organization = {Ministerium f{\"u}r Finanzen und Wirtschaft Baden-W{\"u}rttemberg}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-31474}, pages = {134}, year = {2018}, abstract = {Nachdem im Zuge der F{\"o}deralismusreform I im Jahr 2006 die ausschlie{\"s}liche Gesetzgebungskompetenz f{\"u}r das Recht der sozialen Wohnraumf{\"o}rderung und das Wohnungsbindungsrecht auf die L{\"a}nder {\"u}bertragen worden ist, hat sich das Land Baden-W{\"u}rttemberg im Jahr 2007 daf{\"u}r entschieden, das geltende Bundesrecht zu ersetzen, um den landesspezifischen Gegebenheiten und den Erfordernissen einer gezielten Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes Rechnung tragen zu k{\"o}nnen. \S 35 LWoFG sieht vor, die gesetzliche Regelung nach drei Jahren einer {\"U}berpr{\"u}fung durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverb{\"a}nde und Verb{\"a}nde der Wohnungswirtschaft zu unterziehen und dem Landtag {\"u}ber die Ergebnisse zu berichten. Mit der Durchf{\"u}hrung dieser Evaluation hat das Ministerium f{\"u}r Finanzen und Wirtschaft Baden-W{\"u}rttemberg das Institut f{\"u}r Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzung und Evaluation Speyer beauftragt. Dabei konzentriert sich das Evaluationsvorhaben auf folgende Aspekte: •Untersuchung des Entlastungseffekts gegen{\"u}ber der Regelung nach dem Wohnraumf{\"o}rderungsgesetz des Bundes bei der Einkommensermittlung •{\"U}berpr{\"u}fung der Wirksamkeit des Bindungs- und Sicherungsrechts •Praktikabilit{\"a}tsanalyse der von den Gemeinden zu erlassenden Satzungen zur Regelung der h{\"o}chst zul{\"a}ssigen Miete f{\"u}r gebundenen Wohnraum •Ermittlung m{\"o}glicher Synergieeffekte durch die k{\"u}nftige Zusammenfassung bau- und wohnungsrelevanter F{\"o}rdergebiete}, language = {de} }