@article{vonArnim1985, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Begrenzung {\"o}ffentlicher Ausgaben durch Verfassungsrecht}, series = {Deutsches Verwaltungsblatt}, volume = {100}, issn = {0012-1363}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-8963}, pages = {1286 -- 1295}, year = {1985}, abstract = {Noch vor eineinhalb Jahrzehnten ging in der finanzpolitischen Diskussion der Bundesrepublik das Wort um von der »{\"o}ffentlichen Armut«, und man pl{\"a}dierte - angesichts des gleichzeitig behaupteten »privaten Reichtums« - vielfach f{\"u}r eine Ausdehnung des sog. »Staatskorridors«. Diese Ausdehnung hat inzwischen stattgefunden. Da Gesetz und Geld die beiden wichtigsten Wirkungsinstrumente des Staates sind, hat sich auch die Zunahme der Staatst{\"a}tigkeit vornehmlich auf zwei Weisen ge{\"a}u{\"s}ert: einmal in der Schaffung von immer mehr rechtlichen Normen, eine Entwicklung, die heute kritisch unter dem Stichwort »Normenflut« diskutiert wird, zum anderen in einem Hochschie{\"s}en des finanziellen Staatsanteils, d. h. des Anteils der vom Staat verausgabten Mittel am Bruttosozialprodukt, das besonders in der ersten H{\"a}lfte der siebziger Jahre erfolgte. Von 1970 bis 1975 sprang der finanzielle Staatsanteil unter Einschlu{\"s} der Ausgaben der Sozialversicherungen in der Bundesrepublik von 38,0 auf 47,7 \%, eine Entwicklung, die auch in anderen westlichen Demokratien in {\"a}hnlicher Weise zu beobachten war. (In der Folgezeit ver{\"a}nderte sich die Quote in der Bundesrepublik kaum mehr). ...}, language = {de} }