@article{MartiniBotta2018, author = {Mario Martini and Jonas Botta}, title = {Iron Man am Arbeitsplatz? - Exoskelette zwischen Effizienzstreben, Daten- und Gesundheitsschutz: Chancen und Risiken der Verschmelzung von Mensch und Maschine in der Industrie 4.0}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht (NZA)}, volume = {35}, number = {10/2018}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0943-7525}, pages = {625 -- 636}, year = {2018}, abstract = {Wo einst Sicherheitsabst{\"a}nde und Schutzw{\"a}nde notwendig waren, arbeiten Mensch und Maschine heute zunehmend Hand in Hand. Eine neue Wegmarke in der Fortentwicklung der Mensch-Roboter-Kollaboration setzen wom{\"o}glich Exoskelette. Ihre Tr{\"a}ger k{\"o}nnen dank ihrer Hilfe schwere Lasten mit {\"u}berdurchschnittlichen Kr{\"a}ften heben. Dadurch lassen sich innerbetriebliche Prozesse dort optimieren, wo es bislang keine vergleichbaren mobilen technischen Einrichtungen gab – insbesondere in der Logistik. Mithilfe moderner Sensortechnik k{\"o}nnen sog. aktive Exoskelett-Modelle sogar die Signale messen, die das Gehirn an die Muskulatur sendet, um k{\"o}rperliche Bewegungen in die Tat umzusetzen, sowie detailscharf Daten zum individuellen Arbeitsverhalten aufzeichnen. Damit k{\"o}nnen sie nicht nur in den Dienst des Gesundheitsschutzes der Besch{\"a}ftigten treten, indem sie typischen Verletzungen vorbeugen und vor k{\"o}rperlicher {\"U}berbelastungen sch{\"u}tzen. Der Arbeitgeber kann sie auch als {\"U}berwachungstechnologie einsetzen und dadurch das Selbstbestimmungsrecht betroffener Arbeitnehmer gef{\"a}hrden. Der Einsatz aktiver Exoskelette muss sich deshalb nicht nur an den Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes messen lassen. Auch den Sonderregelungen des Besch{\"a}ftigtendatenschutzes in Art. 88 DSGVO und in \S 26 BDSG 2018 muss es sich stellen. Der Beitrag wagt einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitswelt der Zukunft.}, language = {de} }