@book{Wilms1996, author = {G{\"u}nter Wilms}, title = {Das Europ{\"a}ische Gemeinschaftsrecht und die {\"o}ffentlichen Unternehmen - Die Kompetenz der Kommission aus Art. 90 Abs. 3 EG-Vertrag und ihre Anwendung auf die Elektrizit{\"a}tswirtschaft, Schriftenreihe zum Europ{\"a}ischen Recht, Bd. 28}, address = {Berlin}, year = {1996}, abstract = {Duncker \& Humblot Berlin 1996. 271 Seiten. DM 86,- ISBN 3-428-08787-9 Art. 90 EGV ist der gemeinschaftsrechtliche L{\"o}sungsversuch eines Interessenkonfliktes. Auf der einen Seite stehen die Interessen der Gemeinschaft an einer m{\"o}glichst umfassenden Geltung des Gemeinschaftsrechts, auf der anderen diejenigen der Mitgliedstaaten, \"ihre\" {\"o}ffentlichen Unternehmen weitestgehend vor Wettbewerb zu sch{\"u}tzen. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung arbeitet die Anwendungsvoraussetzungen der Vorschrift, die bewu{\"s}t unklar abgefa{\"s}t wurde, anhand der bisherigen Praxis und der allgemeinen Grunds{\"a}tze des Gemeinschaftsrechts heraus. In einem weiteren Schritt werden die gefundenen Kriterien auf die Elektrizit{\"a}tswirtschaft in der Gemeinschaft angewendet. Art. 90 EGV soll eine m{\"o}glichst umfassende Geltung des Gemeinschaftsrechts bewirken, ohne dabei die Grundversorgung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu gef{\"a}hrden. Grunds{\"a}tzlich ist vom Vorrang der Regel des freien Wettbewerbs auszugehen, so da{\"s} jede Ausnahme der Begr{\"u}ndung bedarf und den Verh{\"a}ltnism{\"a}{\"s}igkeitsgrundsatz beachten mu{\"s}. Dem genannten Ziel dient insbesondere die Vorschrift des Art. 90 Abs. 3 EGV. Die Kompetenzen der Kommission zum Erla{\"s} von Entscheidungen und Richtlinien auf dieser Grundlage dienen der Verhinderung eines Interessenkonfliktes, der darin besteht, da{\"s} die Mitgliedstaaten hinsichtlich der genannten Unternehmen eine Doppelrolle innehaben. Sie treten in diesem Bereich sowohl als Marktteilnehmer als auch - {\"u}ber ihre Rolle bei der Rechtsetzung im Rat - als Marktregulierer auf. Unter Anwendung dieser Kriterien und der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsvorschriften der Art. 85 und 86 EGV kommt der Autor zu dem Ergebnis, da{\"s} die Kommission auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 3 EGV die Kompetenz bes{\"a}{\"s}e, die Elektrizit{\"a}tsm{\"a}rkte in der Bundesrepublik Deutschland und in der Gemeinschaft dem Wettbewerb zu {\"o}ffnen. Aus dem Inhaltsverzeichnis: 1. Teil: Die Praxis von Kommission und Gerichtshof zu Art. 90 Abs. 3 EGV A. Entscheidungen B. Richtlinien 2. Teil: Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionkompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV A. Zweck und Ziel der Aufnahme des Art. 90 in den EGV B. Materielle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV C. Formelle Voraussetzungen und Grenzen der Kommissioinskomeptenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV D. Verh{\"a}ltnis der Kommissionskompetenz nach Art. 90 Abs. 3 EGV zu anderen Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages 3. Teil: Die Anwendung der Kompetenz aus Art. 90 Abs. 3 EGV auf die Elektrizit{\"a}tswirtschaft in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft A. Die Anwendung des Art. 90 Abs. 3 EGV auf die wettbewerbsrechtliche Privilegierung der deutschen Elektrizit{\"a}tsversorgungsunternehmen durch \S 103 Abs. 1 GWB B. {\"O}ffnung der Elektrizit{\"a}tsm{\"a}rkte in der Gemeinschaft f{\"u}r den Wettbewerb durch eine Kommissionsma{\"s}nahme nach Art. 90 Abs. 3 EGV C. Zusammenfassung und Ergebnis Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis}, language = {de} }