@book{Moersch2001, author = {Wolfram Moersch}, title = {Leistungsf{\"a}higkeit und Grenzen des Subsidiarit{\"a}tsprinzips: Eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Studie, Schriften zum Europ{\"a}ischen Recht, Bd. 73}, address = {Berlin}, year = {2001}, abstract = {Duncker \& Humblot GmbH, Berlin 2001. 461 Seiten, 158.- DM, 79.- Euro; ISBN: 3-7890-7424-1 Der Autor widmet sich der Frage, inwieweit der Grundsatz der Subsidiarit{\"a}t in gegliederten Gemeinwesen als Ma{\"s}stab f{\"u}r die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen herangezogen werden kann. Dabei greift Wolfram Moersch weit {\"u}ber eine blo{\"s}e Deutung der Art. 5 II EG und Art. 2 EUV hinaus. Von einem funktionalen Verst{\"a}ndnis des Subsidiarit{\"a}tsprinzips ausgehend, weist der Verfasser nach, dass diesen Grundsatz, der seine Wurzeln gleicherma{\"s}en im Liberalismus wie in der katholischen Soziallehre hat, unter anderem ein universeller und normativer Anspruch sowie eine Zielabh{\"a}ngigkeit kennzeichnen. Als auf eine Aufgabenverteilung von \"unten nach oben\" dringender Grundsatz steht der Subsidiarit{\"a}tsgedanke in einem grundlegenden Spannungsverh{\"a}ltnis zu den Prinzipien der Gleichheit und des Zentralismus sowie zu dem Gemeinwohl- und Integrationsgedanken. Entgegen verbreiteter Ansicht besteht keine zwingende Verbindung zwischen den Organisationsprinzipien des F{\"o}deralismus und der Subsidiarit{\"a}t. Auch in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung des deutschen F{\"o}deralismus hat das Subsidiarit{\"a}tsprinzip bis heute keine entscheidende Rolle gespielt. F{\"u}r den Prozess der europ{\"a}ischen Integration, der vornehmlich durch seine offene Finalit{\"a}t, ein Anwachsen von Gemeinschaftsaufgaben und Mitgliederzahl sowie einen strikten Vorrang der {\"O}konomie gekennzeichnet ist, hat die Einf{\"u}hrung des Subsidiarit{\"a}tsprinzips als Kompetenzaus{\"u}bungsmaxime zu einem Zielkonflikt gef{\"u}hrt, der sich nur durch eine Abkehr vom Streben nach Einheitlichkeit und der Einf{\"u}hrung dispositiven Gemeinschaftsrechts, das nationales Recht prim{\"a}r erg{\"a}nzt und nicht verdr{\"a}ngt, l{\"o}sen l{\"a}sst.}, language = {de} }