@book{Ammelburger1997, author = {Thomas Ammelburger}, title = {Strukturprobleme der Bestandskraftlehre - Reform des Verwaltungsverfahrensrechts -}, address = {Rothenburg o. Tbr.}, year = {1997}, abstract = {Petra B{\"u}low Verlag, Rothenburg o.Tbr. 1997. 244 Seiten. brosch. DM 92,- ISBN 3-925185-11-9 Die Dissertation pr{\"u}ft, ob die Bestandskraftlehre reformbed{\"u}rftig ist. Zun{\"a}chst wird der Untersuchungsgegenstand nach Ma{\"s}gabe des {\"u}berkommenen Sprachgebrauchs sowie seiner Wirkungen vorgestellt. Mit Blick auf die Wirkungen der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes unterscheidet man das Aufhebungs- und das Abweichungsverbot. Die Arbeit begreift das Abweichungsverbot als Bindungswirkung. Sie analysiert deren Begr{\"u}ndung und Qualit{\"a}t und differenziert dabei zwischen objektiver und subjektiver Bindungswirkung. Auf die Konkurrenz zwischen parallelen Anlagengenehmigungen und die daraus folgenden Probleme geht die Untersuchung in einem eigenen Abschnitt ein. Daran anschlie{\"s}end widmet sich die Dissertation dem Reformbedarf. Eine Neugestaltung der Bestandskraftlehre mu{\"s} die Beseitigung von Regelungsdefiziten oder -m{\"a}ngeln zum Ziel haben. Ausgangspunkt ist die Frage, welche Aufgaben diese Doktrin erf{\"u}llt. Die Aufhebungsregeln stellen ein komplexes Konfliktschlichtungsprogramm dar. Sie m{\"u}ssen verschiedene Interessen entsprechend ihrer materiell-rechtlichen Grundlage differenziert in die Entscheidung {\"u}ber die Aufhebung eines Verwaltungsaktes miteinbeziehen. Diese ber{\"u}hrt das Prinzip der Gesetzm{\"a}{\"s}igkeit der Verwaltung, die Interessen des Adressaten und der {\"O}ffentlichkeit sowie schlie{\"s}lich die Interessen des Drittbetroffenen. Die betroffenen Interessen k{\"o}nnen im einfachen Recht oder gar im Verfassungsrecht wurzeln und verschiedene Ziele verfolgen. Dazu kann neben der Aufhebung des Verwaltungsakts ebenso sein Bestand oder eine Entsch{\"a}digung geh{\"o}ren. Die Arbeit erforscht, inwieweit diesen einzelnen Interessen durch die Normstrukturen der Aufhebungsregeln entsprochen wird. Die besonderen Probleme, die eine Ver{\"a}nderung der Sach- und Rechtslage bei einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung aufwirft, bilden den Gegenstand eines eigenen Kapitels. Die Dissertation schlie{\"s}t mit einer Untersuchung der Abgrenzung und Verh{\"a}ltnisbestimmung der Aufhebungsregeln untereinander. Deren Anwendungsbereich ist sowohl horizontal wie auch vertikal abzugrenzen. Die Schl{\"u}sselnorm f{\"u}r die Bestimmung des horizontalen Verh{\"a}ltnisses zwischen den unterschiedlichen Aufhebungsregeln verk{\"o}rpert \S 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Diese Vorschrift bringt erhebliche Auslegungsprobleme mit sich. Das Verh{\"a}ltnis landesrechtlicher Normen zu den bundesrechtlichen Aufhebungsregeln ist dagegen von der Verfassung selbst gepr{\"a}gt. Im Ergebnis stellt die Arbeit erhebliche Defizite der Bestandskraftlehre bei der Verwirklichung der widerstreitenden Interessen fest und weist einen Reformbedarf - insbesondere in Ansehung der Interessen des Drittbetroffenen - nach.}, language = {de} }