@book{OPUS4-385, title = {Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit}, editor = {Rainer Pitschas}, publisher = {Duncker \& Humblot}, address = {Berlin}, pages = {255 S.}, year = {1999}, abstract = {Dem schlanken und aktiven Staat ist bei seinem Eintritt in das 21. Jahrhundert der Verwaltungsrechtsschutz als ein \"Standortrisiko\" h{\"o}chst verd{\"a}chtig. Denn er verz{\"o}gert (angeblich) die aus {\"o}konomischen Gr{\"u}nden gew{\"u}nschte Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mehr noch: Nach Ansicht vieler soll die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Verwaltungshandelns die origin{\"a}re Verwaltungsverantwortung f{\"u}r die effiziente Steuerung der Gesellschaft beeintr{\"a}chtigen. Man spricht vom \"Jurisdiktionsstaat\". Der Gesetzgeber hat deshalb in den letzten Jahren immer wieder das Verwaltungsproze{\"s}recht ge{\"a}ndert, um die vorausgesagten Belastungen der Verwaltungsgerichte durch den seinerseits in den vergangenen Jahren bevorzugten, aber verfehlten R{\"u}ckschnitt von Verwaltungsverfahren und Verwaltungsverfahrensrecht (dazu: Bl{\"u}mel/Pitschas (Hrsg.), Verwaltungsverfahren und Verwaltungsproze{\"s} im Wandel der Staatsfunktionen, Duncker \& Humblot 1997) \"aufzufangen\". Effektive und effiziente rechtsstaatliche Verwaltung ist indessen ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nicht denkbar. Der soziale und demokratische Rechtsstaat bedarf seiner Sicherung durch die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Art. 19 Abs. 4 GG bringt diesen Zusammenhang in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2, 92 GG beispielhaft zum Ausdruck. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrollfunktion der Verwaltungsrechtsprechung obliegt freilich dem Gesetzgeber; sie ist innerhalb der verfassungsrechtlichen Rahmengebung flexibel. Wie die verwaltungsgerichtliche {\"U}berpr{\"u}fung des staatlichen Handelns n{\"a}herhin geregelt wird, h{\"a}ngt dabei auch - aber eben nicht nur - von der Rolle des Staates am Beginn eines neuen Jahrtausends ab: Die gegenw{\"a}rtige Staats- und Verwaltungsmodernisierung l{\"a}{\"s}t keinen Zweifel daran, da{\"s} sie funktionale Wandlungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge haben wird. Der Rechtsschutz des B{\"u}rgers gegen Akte der {\"o}ffentlichen Gewalt befindet sich somit im Umbruch. Diesen kritisch zu begleiten, war die Aufgabe einer Verwaltungswissenschaftlichen Arbeitstagung des Forschungsinstituts f{\"u}r {\"o}ffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule f{\"u}r Verwaltungswissenschaften Speyer, die im Sp{\"a}therbst 1997 unter Teilnahme zahlreicher Verwaltungsrichter stattfand. Die im Verlauf der Tagung gehaltenen Referate und die anschlie{\"s}end gef{\"u}hrten Diskussionen finden sich in diesem Tagungsband abgedruckt bzw. berichtet. Zugleich werden die deutschen Reformbem{\"u}hungen in einen Zusammenhang mit den Rechtsschutzstandards in den anderen Mitgliedstaaten der heutigen und k{\"u}nftigen Europ{\"a}ischen Union ger{\"u}ckt.}, language = {de} }