@book{OPUS4-136, title = {Flexibilit{\"a}t der Hochschulhaushalte - Auswertungsseminar am 14./15. Oktober 1993}, editor = {Willi Bl{\"u}mel}, edition = {2., unver{\"a}nderte Aufl. August 1994}, publisher = {Deutsches Forschungsinstitut f{\"u}r {\"o}ffentliche Verwaltung}, address = {Speyer}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-2008102135}, pages = {131}, year = {1994}, abstract = {Immer wieder hat es in den letzten Jahrzehnten Versuche gegeben, die finanzielle Abh{\"a}ngigkeit der Universit{\"a}ten durch ein wissenschaftsfreundliches, flexibles Haushaltsgebaren des Staates abzumildern. Als st{\"o}rend wurde bei den Universit{\"a}ten vor allem die Festlegung ihrer Ausgaben auf eine Vielzahl einzelner Titel empfunden, die mangelnde Deckungsf{\"a}higkeit dieser Titel, insbesondere die fehlende Deckungsf{\"a}higkeit von Personal- und Sachmitteln sowie die Schwierigkeit, nicht ausgegebene Mittel ins Folgejahr {\"u}bertragen zu k{\"o}nnen (J{\"a}hrlichkeitsprinzip des Haushalts). F{\"u}r Kostenbewu{\"s}tsein gab es wenig Raum; denn das dem staatlichen Haushaltsrecht zugrundeliegende System der Kameralistik belohnte den, der noch vor Jahresende sein Geld ausgab und bestrafte den, der mit Ausgaben zur{\"u}ckhielt und sie wirtschaftlicher erst im folgenden Jahr einzusetzen gedachte. Andererseits kennt das staatliche Haushaltsrecht eine Reihe von M{\"o}glichkeiten, Titelspezialit{\"a}t zu {\"u}berwinden, Deckungsf{\"a}higkeit und {\"U}bertragbarkeit der Mittel herzustellen, Kostenbewu{\"s}tsein zu f{\"o}rdern usw. Diese Instrumente werden von den einzelnen Bundesl{\"a}ndern unterschiedlich gehandhabt. Ob ein Bundesland seinen Hochschulen Flexibilit{\"a}t einr{\"a}umt oder nicht, h{\"a}ngt meist nicht mit der Ber{\"u}cksichtigung bestimmter L{\"a}nderspezifika zusammen, sondern in erster Linie mit einer einmal eingef{\"u}hrten Praxis, von der man im jeweiligen Land ungern abgehen m{\"o}chte.}, language = {de} }