@book{BoehretKonzendorf1998, author = {Carl B{\"o}hret and G{\"o}tz Konzendorf}, title = {Rechtsoptimierung mittels Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzung}, publisher = {Deutsches Forschungsinstitut f{\"u}r {\"o}ffentliche Verwaltung}, address = {Speyer}, isbn = {978-3-932112-30-0}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:101:1-2008082260}, pages = {114}, year = {1998}, abstract = {Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzung (GFA) mag als Schl{\"u}sselbegriff der Rechtssetzungswissenschaft im Jahre 1997 charakterisiert werden, und es wird allgemein akzeptiert, da{\"s} es drei Module der Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzung gibt: Die prospektive GFA - als eine Art pr{\"a}legislativer Analytik - liefert Ansatzpunkte und Vorgehensweise, wenn es noch ein „offenes Regelungsfeld“ gibt, d.h. wenn noch {\"u}berlegt wird, ob man {\"u}berhaupt und in welcher „Denk“richtung man eine rechtsf{\"o}rmige Regelung erw{\"a}gen k{\"o}nnte; wenn alternative Regelungsmodelle („Programmalternativen“) ermittelt, in ihren Folgen abgesch{\"a}tzt und bewertet werden sollen.Die begleitende GFA - zumeist in Form von Tests vorformulierter Rechtss{\"a}tze (z.B. von Referentenentw{\"u}rfen) - soll Vollzugspraktikabilit{\"a}t, Befolgbarkeit, Verst{\"a}ndlichkeit, Kosten-Nutzen-Relationen und institutionelle Funktionalit{\"a}ten so pr{\"u}fen, „als ob“ die Rechtsvorschrift schon in Kraft w{\"a}re.Die retrospektive GFA soll als ex-post Evaluierung (von Zeit zu Zeit) die Bew{\"a}hrung von Rechtsvorschriften in ihrer Praxis nachpr{\"u}fen mit Folgerungen f{\"u}r Novellierung, Aussetzung oder Neugestaltung. Nie zuvor - seit den ersten Einspielungen von 1994/95 - gab es solche Aufmerksamkeit und so viele Verlautbarungen. Im Bericht des Sachverst{\"a}ndigenrats „Schlanker Staat“ kumulierten die Forderungen und Gedankenspiele zur GFA, parallel dazu liefen und laufen viele Versuche, das neue Ph{\"a}nomen in die Gemeinsamen Gesch{\"a}ftsordnungen (GGO) der L{\"a}nder aufzunehmen, das Absch{\"a}tzungsvorgehen in Leitf{\"a}den zu {\"u}bertragen und schlie{\"s}lich auch Zust{\"a}ndigkeiten zu schaffen. Unterst{\"u}tzt werden die Forderungen von der Wirtschaft und den Kommunalen Spitzenverb{\"a}nde. Da hei{\"s}t es beispielsweise: „Absch{\"a}tzung der Kosten f{\"u}r das Land ..., Kosten der Umsetzung (auf den Verwaltungsebenen), Probeausrechnungen der finanziellen Auswirkungen von Gesetzen“ (AG Kommunale Spitzenverb{\"a}nde Rheinland-Pfalz). Oder: „Was wir brauchen ist mehr pr{\"a}legislative Forschung. Ihre Ergebnisse sollen dann eine erkenntnisgesicherte Grundlage von Gesetzen und Verordnungen bilden.“ (BASF-Brief 1995). Die Forderung nach der Anwendung von Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzungen und die Tendenz, sie irgendwie zu institutionalisieren ist merklich.Wir sind einerseits recht schnell bei der Hand, etwas dauerhaft zu installieren, weil es jetzt relevant zu sein scheint, weil es jetzt von vielen gefordert wird. Aber andererseits folgen wir dabei h{\"a}ufig tradierten Wegen: Es wird aufgeschrieben, da{\"s} etwas getan werden soll, und dann {\"u}berlassen wir die wirkliche Anwendung der Erinnerung und gelegentlichem Druck aus der Problementwicklung. Das Ministerium f{\"u}r Umwelt und Forsten des Landes Rheinland - Pfalz beschritt einen anderen Weg und initiierte Mitte 1997 - noch bevor die GFA in der GGO des Landes Rheinland-Pfalz verankert wurde - eine prospektive Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzung zum Regelungsvorhaben LWaldG. Das Ministerium folgte damit einer Empfehlung der Verwaltungsmodernisierungskommission Rheinland-Pfalz. Das pers{\"o}nliche Engagement der Ministerin f{\"u}r Umwelt und Forsten, Frau Klaudia Martini, war unverzichtbar um den Proze{\"s} zu initiieren und voranzubringen. In enger Kooperation des Ministeriums mit der Deutschen Hochschule f{\"u}r Verwaltungswissenschaften Speyer und dem dort angegliederten Forschungsinstitut f{\"u}r {\"o}ffentliche Verwaltung konnte die prospektive Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzung durchgef{\"u}hrt und Anfang 1998 erfolgreich abgeschlossen werden. Das Kapitel 2 des hier vorliegenden Berichts gibt die Vorgehensweise und die Ergebnisse der prospektiven Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzung zum LWaldG wieder. Auf der Grundlage der prospektiven GFA wurde der Referentenentwurf zum LWaldG erarbeitet. Anschlie{\"s}end wurde dieser seinerseits wiederum unterschiedlichen Pr{\"u}f- und Testverfahren unterzogen (siehe Kapitel 3). In der Abbildung 1 sind die angewandten Methoden genannt. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden damit eine prospektive und eine begleitende Gesetzesfolgenabsch{\"a}tzung an einem konkreten Regelungsvorhaben durchgef{\"u}hrt.}, language = {de} }