@book{Holzwart2003, author = {Holger Holzwart}, title = {Der rechtliche Rahmen f{\"u}r die Verwaltung und Finanzierung der gemeinschaftlichen Strukturfonds am Beispiel des EFRE, Schriften zum Europ{\"a}ischen Recht, Bd. 96}, publisher = {Duncker \& Humblot Berlin}, address = {Berlin}, year = {2003}, abstract = {Abstract Gegenstand der Dissertation ist das Recht der Strukturfonds der Eu, wobei der wichtigste Fonds, der Europ{\"a}ische Fonds f{\"u}r regionale Entwicklung (EFRE); besonders ber{\"u}cksichtigt wird. Diese Fonds bilden die wichtigsten strukturpolitischen F{\"o}rderinstrumente der Eu. Ihre vorrangige vertragliche Aufgabe ist es, zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU beizutragen, um den inneren Zusammenhalt der EU zu st{\"a}rken. F{\"u}r den laufenden F{\"o}rderzeitraum 200-06 hat die EU etwa 1/3 ihrer Haushaltsmittel f{\"u}r diese Fonds eingeplant. Sie f{\"o}rdern {\"u}berwiegend mehrj{\"a}hrige Programme f{\"u}r zus{\"a}tzliche Initiativen zur regionalen Entwicklung. Diese Programme legen f{\"u}r die jeweilige F{\"o}rderregion die Schwerpunkte dieser Initiativen, die f{\"u}r ihre Umsetzung in Betracht kommenden Ma{\"s}nahmen sowie die Modalit{\"a}ten der Finanzierung und Kontrolle fest. Sie werden von der EU, dem jeweiligen Mitgliedstaat, seiner F{\"o}rderregion und den Endbeg{\"u}nstigten dieser Programme gemeinsam finanziert. Die H{\"o}he des Fondsbeitrages richtet sich nach der Leistungsf{\"a}higkeit des Mitgliedstaates und seiner F{\"o}rderregion sowie dem Gewicht der sozio{\"o}konomischen Probleme. Ein Fondsbeitrag ist nur zul{\"a}ssig, wenn die Programme mit den Grunds{\"a}tzen der Strukturfonds und der {\"u}brigen EU-Politiken - etwa in den Bereichen Wettbewerb, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr oder des Umweltschutzes - vereinbar sind. Planung und Verwaltung dieser Programme wurden f{\"u}r den laufenden F{\"o}rderzeitraum weiter dezentralisiert, um die knappen Verwaltungskapazit{\"a}ten der EU-Kommission zu entlasten und die Verantwortung der zust{\"a}ndigen mitgliedstaatlichen Beh{\"o}rden zu st{\"a}rken. Die Mitwirkung der EU-Kommission wurde auf die strategische Ebene der Programmplanung, ihre Kontrollfunktion auf eine \"Kontrolle der Kontrolle\" beschr{\"a}nkt. Im Gegenzug wurden ihr weiterreichende Befugnisse er{\"o}ffnet, um Rechtsverst{\"o}{\"s}e der mitgliedstaatlichen Beh{\"o}rden bei der Umsetzung der Programme wirkungsvoll zu sanktionieren. Diesen obliegt die Regelung der Details der Programme und deren Umsetzung einschlie{\"s}lich der Vergabe der Programmmittel sowie die Kontrolle, ob diese Mittel durch die Endbeg{\"u}nstigten ordnungsgem{\"a}{\"s} verwendet wurden. Der Programmerfolg h{\"a}ngt damit stark von den mitgliedstaatlichen Beh{\"o}rden ab. Das Recht der Strukturfonds gebietet es, die Fondsmittel vorrangig auf die schw{\"a}chsten Regionen und die dr{\"a}ngendsten Entwicklungsprobleme zu konzentrieren. Dieses Gebot wird im laufenden F{\"o}rderzeitraum noch eingehalten. Die 2004 anstehende Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten wird zu einer erheblichen Zunahme der regionalen Ungleichgewichte innerhalb der EU f{\"u}hren und es notwendig machen, im 2007 beginnenden neuen F{\"o}rderzeitraum die Strukturfondsmittel zu einem gro{\"s}en Teil f{\"u}r die Entwicklung der bed{\"u}rftigsten Regionen in den neuen Mitgliedstaaten einzusetzen und die Zahl und die Mittelausstattung der Programme f{\"u}r die bisherige EU der 15 deutlich zu reduzieren. Die Erfahrungen mit den bisherigen Erweiterungen zeigen, dass die Bedeutung der Strukturfonds mit diesem Integrationsschritt weiter zunehmen wird.}, language = {de} }