@article{vonArnim2015, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Zur Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb}, series = {Deutsches Verwaltungsblatt}, volume = {2015}, number = {23}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-6255}, pages = {1523 -- 1535}, year = {2015}, abstract = {1. Die Ast. hat eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch die Zuweisung staatlicher Finanzmittel an Fraktionen, politische Stiftungen sowie Abgeordnetenmitarbeiter der im Deutschen BT vertretenen Parteien nicht hinreichend dargelegt. 2. Da die Zuweisung nicht unmittelbar an die im BT vertretenen Parteien selbst, sondern an Dritte gezahlt wird, h{\"a}tte bei einer Organklage gegen den Deutschen BT dargelegt werden m{\"u}ssen, dass dieser als Haushaltsgesetzgeber bereits durch die Bewilligung einer missbr{\"a}uchlichen Verwendung der Mittel Vorschub geleistet habe. 3. Der Antrag ist bereits verfristet, soweit er sich gegen eine seit den 1990er Jahren unver{\"a}nderte Rechtslage richtet. (Nichtamtl. Leits{\"a}tze)}, language = {de} }