@article{vonArnim2012, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Der Wandel der Parteien zu wettbewerbsbeschr{\"a}nkenden Staatsparteien – und was daraus folgt}, series = {JuristenZeitung}, volume = {67}, number = {10}, issn = {0022-6882}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-6696}, pages = {505 -- 508}, year = {2012}, abstract = {Hier soll die Berechtigung einer begrenzten staatlichen arteienfinanzierung keineswegs in Frage gestellt werden. Sie kann ein gewisses Gegengewicht zur Macht der Exekutive und der Wirtschaft bilden. Heute geht es aber nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie, das Wieviel und das Wof{\"u}r. Das zentrale Problem ist die mangelnde Kontrolle der in eigener Sache entscheidenden Parlamente bei gleichzeitig leichter Verf{\"u}gbarkeit der Mittel und gro{\"s}er Versuchung zum Missbrauch. Die Reformbereitschaft, ja {\"u}berhaupt die Erkenntnis der Probleme, wird bisher dadurch blockiert, dass die etablierten Demokratietheorien ihre normativen Standards senken, um sie der Entwicklung anzupassen, oder die Entwicklung v{\"o}llig ignorieren. Auch die Staatsrechtslehre hat in ihrer Hauptrichtung die Probleme noch nicht erkannt. Sie konzentriert sich immer noch auf die formalen Parteien und {\"u}bersieht dabei das rasante Wachstum der „Parteien im Staat“. Da die Politik die n{\"o}tige Transparenz und Kontrolle von selbst kaum einf{\"u}hren wird, wird einmal mehr das BVerfG eingreifen m{\"u}ssen. Nachdem das Gericht in seinem Urteil zur F{\"u}nfprozentklausel bei Europawahlen vom 9.11.2011 die Kartellparteien im Bundestag nachdr{\"u}cklich kritisiert und best{\"a}tigt hat, dass es auch in Zukunft bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache besonders streng kontrollieren wird, d{\"u}rfte ein Eingreifen auch hinsichtlich Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeitern und Parteistiftungen nicht mehr lange auf sich warten lassen.}, language = {de} }