@article{vonArnim2007, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Nebeneink{\"u}nfte von Bundestagsabgeordneten}, series = {Die {\"O}ffentliche Verwaltung}, volume = {60}, number = {21}, issn = {0029-859X}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-6962}, pages = {897 -- 907}, year = {2007}, abstract = {Die versch{\"a}rften Verhaltensregeln f{\"u}r Bundestagsabgeordnete sind verfassungsgem{\"a}{\"s}. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Juli 2007 best{\"a}tigt. W{\"a}hrend das Di{\"a}tenurteil von 1975 die staatliche Alimentation von Abgeordneten betraf, behandelt das neue Urteil ihre privaten Einnahmen. Die divergierenden Auffassungen der 4:4-Entscheidung beruhen auf ganz unterschiedlichen Leitbildern vom Abgeordneten. Die neuen Regeln erfassen nicht alle problematischen F{\"a}lle. Auch werden sie noch nicht voll umgesetzt.}, language = {de} }