@article{vonArnim2003, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Der Zuschnitt der hessischen Wahlkreise ist verfassungswidrig}, series = {Deutsches Verwaltungsblatt}, volume = {118}, number = {9}, issn = {0012-1363}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-7304}, pages = {553 -- 564}, year = {2003}, abstract = {Die Wahlkreise in Hessen sind von extrem unterschiedlicher Gr{\"o}{\"s}e. Zu gro{\"s}e und nicht begr{\"u}ndete Unterschiede versto{\"s}en - nach neuerer Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und der neuerdings ganz herrschenden Staatsrechtslehre - gegen den Gleichheitssatz. W{\"a}hrend die Wahlkreise f{\"u}r die Landtagswahlen in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen und f{\"u}r die Bundestagswahl, die alle ebenfalls {\"u}bergro{\"s}e Unterschiede aufgewiesen hatten, neu zugeschnitten werden mussten, ist in Hessen bisher eine Anpassung unterblieben.}, language = {de} }