@article{vonArnim1983, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {Grundprobleme der Finanzkontrolle}, series = {Deutsches Verwaltungsblatt}, volume = {98}, issn = {0012-1363}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-8978}, pages = {664 -- 675}, year = {1983}, abstract = {Vortrag vor dem Plenum des Bundesrechnungshofs am 20. Mai 1983 Vor dem Hintergrund der finanziellen Misere der {\"o}ffentlichen Haushalte hat die Finanzkontrolle in j{\"u}ngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Ich m{\"o}chte im folgenden zun{\"a}chst den Gegenstand und die Ma{\"s}st{\"a}be der Finanzkontrolle kurz skizzieren, um sodann auch ihren Schw{\"a}chen nachzugehen. Auf dieser Basis werde ich versuchen, einige Elemente f{\"u}r eine verfassungstheorerische Konzeption einer modernen Finanzkontrolle zu entwickeln und zugleich an Beispielen demonstrieren, welche praktischen Auswirkungen eine solche Konzeption haben kann. Unter »Finanzkontrolle« verstehe ich die von den Rechnungspr{\"u}fungsbeh{\"o}rden, im Bund und in den L{\"a}ndern, also den Rechnungsh{\"o}fen, ausge{\"u}bte Kontrolle der {\"o}ffentlichen Finanzen. (Sie umfa{\"s}t in diesem engen hier zugrunde gelegten Verst{\"a}ndnis nicht die Haushaltskontrolle durch das Parlament.) Dabei konzentriere ich mich auf die Rolle des Bundesrechnungshofs; die Landesrechnungsh{\"o}fe, f{\"u}r die zumeist Entsprechendes gilt, und die kommunale Finanzkontrolle werde ich nur gelegentlich gesondert erw{\"a}hnen. ...}, language = {de} }