TY - JOUR U1 - Zeitschriftenartikel, wissenschaftlich - begutachtet (reviewed) A1 - von Arnim, Hans Herbert T1 - Durchsetzung der Unverfallbarkeit von Ruhegeldanwartschaften durch das Bundesarbeitsgericht BT - Der Richter als Ersatzgesetzgeber JF - Der Betriebsberater N2 - Betrieblirne Ruhegeldzusagen werden bislang noch regelmäßig unter der Bedingung erteilt, daß der Arbeitnehmer bei seiner Pensionierung in den Diensten des versprechenden Arbeitgebers steht. Wird das Arbeitsverhältnis vorher - gleichgültig aus welchem Grunde - aufgelöst, so verfällt die Ruhegeldanwartschalt nach der betreffenden Klausel also ersatzlos. Die Rechtsgültigkeit solcher Klauseln wurde vom Bundesarbeitsgericht bisher unter ausdrücklicher oder stillschweigender Berufung auf den Grundsatz der Vertragsfreiheit anerkannt. In den letzten Jahren hat diese Praxis aber in der Arbeitsrechtswissenschaft zunehmende Kritik erfahren. ... KW - Betriebliche Altersversorgung Y1 - 1972 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-9020 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-9020 SN - 0340-7918 SS - 0340-7918 VL - 27 SP - 1411 EP - 1415 ER -