@article{vonArnim, author = {Hans Herbert von Arnim}, title = {\"Das Gericht hat entschieden\"}, series = {Der Spiegel}, number = {23}, issn = {0038-7452}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-9942}, pages = {15}, abstract = {Das Bundesverfassungsgericht kippte 2011 die F{\"u}nf-Prozent-Klausel bei Europawahlen: Eine Partei m{\"u}sse auch dann ins EU-Parlament einziehen k{\"o}nnen, wenn sie weniger als f{\"u}nf Prozent der Stimmen erhalte. Dieses Urteil hatte unter anderem der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim erwirkt; seine Klage hatten zahlreiche Staatsrechtslehrer unterst{\"u}tzt. Nun will der Bundestag offenbar eine Drei-Prozent-H{\"u}rde beschlie{\"s}en. Dagegen wenden sich Arnim, Professor in Speyer, und etliche seiner damaligen Unterst{\"u}tzer: Dem Bundestag sei es wegen des Urteils untersagt, eine neue Sperrklausel zu schaffen.}, language = {de} }