@techreport{HerrM{\"u}llerEngewaldetal.2018, author = {Herr, Marius and M{\"u}ller, Christoph and Engewald, Bettina and Piesker, Axel and Ziekow, Jan}, title = {Abschlussbericht zur Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes}, institution = {Lehrstuhl f{\"u}r {\"o}ffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow)}, pages = {370}, year = {2018}, abstract = {Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) trat am 6. Oktober 2012 in Kraft und l{\"o}ste damit das vorhergehende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) ab und entwickelte dieses an entsprechenden Stellen weiter. Als erstes Bundesland schuf Hamburg damit eine gesetzliche Grundlage f{\"u}r ein umfassendes Informationsrecht, durch das {\"o}ffentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen proaktiv und nicht erst auf Anfrage der Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten in einem sog. Transparenzportal als Informationsregister zur Verf{\"u}gung zu stellen. \S 18 Abs. 2 S. 3 HmbTG sieht vor, dass der Senat das Gesetz sp{\"a}testens vier Jahre nach Inkrafttreten im Hinblick auf seine Anwendung und Auswirkungen {\"u}berpr{\"u}ft und der B{\"u}rgerschaft {\"u}ber das Ergebnis berichtet. Die Ziele des Evaluationsauftrags sind es, die - Erm{\"o}glichung der Kontrolle staatlichen Handelns, - F{\"o}rderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowie die - Gew{\"a}hrleistung des unmittelbaren und unverz{\"u}glichen Zugangs zu Informationen f{\"u}r die Allgemeinheit unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten mit Hilfe von rechts- und sozialwissenschaftlichen Methoden zu untersuchen.}, subject = {Evaluation}, language = {de} }