@article{StelkensPayrhuber2018, author = {Ulrich Stelkens and Melanie Payrhuber}, title = {Unbewusstes \"Gold Plating\" bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch extensive Auslegung des \S 42a VwVfG? Vom Rechtsvergleich als Instrument zur Bestimmung des Ziels einer Richtlinie}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verwaltungsrecht}, volume = {37}, number = {4}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0721-880X}, pages = {195 -- 199}, year = {2018}, abstract = {Um EU-Richtlinien, die die Mitgliedstaaten zur {\"A}nderung ihres Rechts verpflichten, richtig umzusetzen und das nationale Umsetzungsgesetz richtig auszulegen, ist es unerl{\"a}sslich, das Ziel jeder einzelnen Richtlinienbestimmung konkret zu bestimmen. Insoweit kann es f{\"u}r den nationalen Rechtsanwender hilfreich sein, auch zu ber{\"u}cksichtigen, welche Auswirkungen die Umsetzung der jeweiligen Richtlinien-Bestimmung auf die Rechtsordnung anderer Mitgliedstaaten hat. Durch einen solchen Rechtsvergleich kann gekl{\"a}rt werden, ob und in welchem Umfang die Richtlinie auch Umsetzungsbedarf in der eigenen Rechtsordnung schafft. Der Beitrag stellt diesen Ansatz vor. Er zeigt am Beispiel des zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in das VwVfG eingef{\"u}hrten \S VWVFG \S 42 a VwVfG, dass er helfen kann, ungewollte {\"u}berschie{\"s}ende Richtlinienumsetzungen – auch in Form nicht gebotener „richtlinienkonformer Auslegungen“ – zu vermeiden.}, language = {de} }