TY - GEN U1 - Sonstiges T1 - Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) (Stand 01.06.2018) BT - Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check N2 - Mit dem Familienentlastungsgesetz wird das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat und Kind angehoben. Damit wird das Kindergeld für die ersten beiden Kinder auf 204 Euro, für das dritte Kind auf 210 Euro und ab dem vierten Kind auf 235 Euro angehoben, vgl. § 6 Abs. 1 BKGG. Entsprechend werden auch die Kinderfreibeträge auf 2490 Euro pro Elternteil (4980 Euro insgesamt) erhöht, vgl. § 32 Abs. 6 Satz 1 EstG. Zudem erfolgt eine Anpassung des Steuertarifs an das Existenzminimum und die Inflationsentwicklung: Dafür wird der Grundfreibetrag auf 9168 Euro angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für den Veranlagungszeitraum 2019 um 1,84 Prozent nach rechts verschoben, was der prognostizierten Inflationsrate für 2018 entspricht, vgl. § 32a EstG. KW - Familie KW - Freizeit Y1 - 2018 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-36383 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-36383 UR - https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/familienentlastungsgesetz/ ER -