TY - GEN U1 - Sonstiges T1 - Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz – TierWKG) (Stand: 07.06.2018) BT - Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check N2 - Das Tierwohlkennzeichengesetz (TierWKG) sieht eine freiwillige Kennzeichnung von Produkten tierischen Ursprungs vor. Es können Lebensmittel, bei deren Erzeugung höhere Tierschutzstandards eingehalten wurden als es das gesetzliche Mindestmaß vorschreibt, mit einem speziellen Siegel ausgezeichnet werden. Hierbei werden verbindliche Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren gestellt und in mehreren Abstufungen ausgezeichnet, vgl. §§ 1 und 7 TierWKG. Kontrollstellen haben zur Aufgabe, Landwirtschaftsbetriebe, die das Siegel nutzen, regelmäßig zu überprüfen, vgl. §§ 3-5 TierWKG. Wird die Kennzeichnung verwendet, die Vorschriften des TierWKG jedoch nicht eingehalten, stellt § 9 TierWKG dies unter Strafe. Die genaue Ausgestaltung der Kriterien zur Verwendung des Siegels werden in einer Rechtsverordnung geregelt, vgl. § 7 TierWKG. KW - Umwelt KW - Gesundheit Y1 - 2018 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-36408 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-36408 UR - https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/tierwohlkennzeichengesetz/ ER -