@misc{OPUS4-3671, title = {Jugend-Check zum Entwurf eines f{\"u}nften Gesetzes zur {\"A}nderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-{\"A}nderungsgesetz - 5. TKG{\"A}ndG) (Stand: 25.07.2018 )}, organization = {Kompetenzzentrum Jugend-Check}, url = {https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/5-tkg-aenderungsgesetz/}, year = {2018}, abstract = {\S 77i Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) wird um eine nicht abschließende Unzumutbarkeitsregel erweitert. Hiernach k{\"o}nnen Antr{\"a}ge von Personen nach \S 77i Abs. 2 TKG, die auf eine Mitverlegung von Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze im Rahmen von zumindest teilweise {\"o}ffentlich finanzierten Bauarbeiten abzielen, abgelehnt werden, wenn dies unzumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn jene Bauarbeiten dem Verlegen eines schon geplanten Glasfasernetzes dienen und eine Bewilligung des Antrages dazu f{\"u}hrte, dass dieses durch andere Telekommunikationsinfrastrukturen zugleich {\"u}berbaut w{\"u}rde. Voraussetzung f{\"u}r den {\"U}berbauschutz ist, dass das geplante Glasfasernetz einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verf{\"u}gung stellt, dasselbe Versorgungsgebiet erschlossen werden soll und dass im Fall einer {\"o}ffentliche F{\"o}rderung hierf{\"u}r bereits ein Zuwendungsbescheid bekanntgegeben wurde.}, language = {de} }