TY - GEN U1 - Sonstiges T1 - Jugend-Check zum Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz – 5. TKGÄndG) (Stand: 25.07.2018 ) BT - Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check N2 - § 77i Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) wird um eine nicht abschließende Unzumutbarkeitsregel erweitert. Hiernach können Anträge von Personen nach § 77i Abs. 2 TKG, die auf eine Mitverlegung von Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze im Rahmen von zumindest teilweise öffentlich finanzierten Bauarbeiten abzielen, abgelehnt werden, wenn dies unzumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn jene Bauarbeiten dem Verlegen eines schon geplanten Glasfasernetzes dienen und eine Bewilligung des Antrages dazu führte, dass dieses durch andere Telekommunikationsinfrastrukturen zugleich überbaut würde. Voraussetzung für den Überbauschutz ist, dass das geplante Glasfasernetz einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, dasselbe Versorgungsgebiet erschlossen werden soll und dass im Fall einer öffentliche Förderung hierfür bereits ein Zuwendungsbescheid bekanntgegeben wurde. KW - Freizeit KW - Politik KW - Gesellschaft KW - Digitales KW - Bildung KW - Arbeit Y1 - 2018 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-36713 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-36713 UR - https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/5-tkg-aenderungsgesetz/ ER -