TY - GEN U1 - Sonstiges T1 - Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht (Stand: 08.04.2020) BT - Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check N2 - Der Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht sieht eine Änderung des Bundesausbildungs-förderungsgesetzes (BAföG) im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs Groß-britannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atom-gemeinschaft vor. Zukünftig sollen Auszubildende, die bis zum Ende des Übergangszeit-raums einen Ausbildungsabschnitt an einer Ausbildungsstätte (z.B. einer Universität) im Vereinigten Königreich beginnen oder fortsetzen, weiterhin Ausbildungsförderung nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BAföG bis zum Abschluss oder Abbruch ihres Ausbildungsabschnitts erhalten, vgl. § 67 BAföG. Ohne diese Änderung könnten Auszubildende nur für bereits begonnene Ausbildungen in diesen Ländern eine Förderung nach § 16 Abs. 1 S. 1 BAföG von maximal einem Jahr erhalten. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, vgl. Artikel 5 des Entwurfs eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht. KW - Bildung KW - Arbeit Y1 - 2020 U6 - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-45637 UN - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0246-opus4-45637 UR - https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/anpassung-vorschriften-an-unionsrecht/ ER -