@article{Botta2022, author = {Jonas Botta}, title = {\"Digital First\" und \"Digital Only\" in der {\"o}ffentlichen Verwaltung: {\"U}ber die grundrechtlichen Zul{\"a}ssigkeitsgrenzen der digitalen Verwaltungstransformation und ein \"Recht auf analogen Zugang\"}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verwaltungsrecht: NVwZ}, volume = {41}, number = {17}, publisher = {C. H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0721-880X}, pages = {1247 -- 1253}, year = {2022}, abstract = {Auch wenn das Onlinezugangsgesetz (OZG) nicht mehr fristgerecht bis Ende 2022 umsetzbar ist, schreitet die digitale Transformation der {\"o}ffentlichen Verwaltung unaufhaltsam voran – neuerdings auch unter der Maxime „Digital First“. Elektronische Verwaltungsleistungen sollen kein Zusatzangebot mehr sein, sondern zum Regelfall werden. Davon ausgehend k{\"o}nnte der n{\"a}chste (und entscheidende) Schritt in Richtung digitaler Staat „Digital Only“ hei{\"s}en. Eine (partielle) E-Government-Nutzungspflicht k{\"o}nnte jedoch gegen das Grundgesetz bzw. die Verfassungen der L{\"a}nder versto{\"s}en – vorausgesetzt sie sch{\"u}tzten ein „Recht auf analogen Zugang“.}, language = {de} }