@misc{OPUS4-6628, title = {Aktualisierter Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur {\"A}nderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) (Stand 16.08.2023)}, organization = {Kompetenzzentrum Jugend-Check}, url = {https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/cannabisgesetz-aktualisiert/}, year = {2023}, abstract = {Mit dem Cannabisgesetz (CanG) soll der private Eigenbesitz sowie der private Eigenanbau von Cannabis zum Eigenkonsum unter strengen Voraussetzungen legalisiert werden. Zudem soll mit dem Gesetzvorhaben zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beigetragen wer-den. Es soll die cannabisbezogene Aufkl{\"a}rung und Pr{\"a}vention gest{\"a}rkt, der illegale Markt f{\"u}r Cannabis einged{\"a}mmt sowie der Kinder- und Jugendschutz gest{\"a}rkt werden. Daf{\"u}r soll u.a. das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) neu geschaffen werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende m{\"o}gliche Auswirkungen identifiziert: F{\"u}r Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, soll k{\"u}nftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt sein (\S 3 Abs. 1 KCanG). Auch der private Eigen-anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Zweck des Eigenkonsums soll gestattet werden (\S 9 Abs. 1 KCanG). Dadurch wird es f{\"u}r junge Erwachsene erstmals m{\"o}glich, legal Cannabis anzubauen und zu konsumieren. Dies kann die gesundheitlichen Risiken eines Cannabiskon-sums im Vergleich zum Konsum illegal erworbenen Cannabis f{\"u}r junge Konsumierende re-duzieren. Dennoch kann sich bei jungen Menschen auch ein problematisches Suchtverhalten entwickeln, wenn sie sich der Gefahren durch Cannabis nicht bewusst sind und die neue M{\"o}glichkeit des legalen Konsums regelm{\"a}ßig nutzen. F{\"u}r Minderj{\"a}hrige soll weiterhin ein Konsum- und Anbauverbot von Cannabis bestehen (\S 5 Abs. 1 und \S 9 Abs. 1 KCanG), welches Jugendliche vor sch{\"a}dlichen Auswirkungen des Can-nabiskonsums sch{\"u}tzen kann. Denn der regelm{\"a}ßige Konsum von Cannabis ab dem Jugend-alter erh{\"o}ht u.a. die Wahrscheinlichkeit der Entwicklung psychischer Erkrankungen wie Angstst{\"o}rungen. Die Weitergabe von Cannabis aus privatem Eigenanbau soll grunds{\"a}tzlich verboten werden (\S 9 Abs. 2 KCanG). Dadurch k{\"o}nnte die Anzahl an Personen, die Cannabis konsumieren ohne Mitglied einer Anbauvereinigung zu sein oder bspw. beim Erwerb von Stecklingen {\"u}ber die Risiken des Cannabiskonsums informiert worden zu sein, reduziert und besonders junge Heranwachsende gesch{\"u}tzt werden. Dies h{\"a}ngt allerdings von der Kontrolle des Weitergabe-verbots und damit der tats{\"a}chlichen Durchsetzbarkeit ab.}, language = {de} }