@misc{OPUS4-7146, title = {Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes f{\"u}r ein verl{\"a}ssliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und h{\"a}uslicher Gewalt (Stand 18.11.2024)}, organization = {Kompetenzzentrum Jugend-Check}, url = {https://jugend-check.de/jugendcheck/gewalthilfegesetz/?type=referentenentwurf}, year = {2024}, abstract = {Mit dem Gesetzentwurf soll f{\"u}r Personen, die von geschlechtsspezifischer oder h{\"a}uslicher Gewalt betroffen sind, ein verl{\"a}ssliches Hilfesystem zum Schutz vor und zur Pr{\"a}vention von geschlechtsspezifischer und h{\"a}uslicher Gewalt geschaffen werden. Daf{\"u}r soll eigens ein Ge-setz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und h{\"a}uslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz - GewHG) verabschiedet werden, das u. a. einen Schutz- und Beratungsanspruch bei Gewaltbetroffenheit enthalten soll. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende m{\"o}gliche Auswirkungen identifiziert: Mit der Neueinf{\"u}hrung des Gewalthilfegesetzes soll k{\"u}nftig ein Rechtsanspruch auf ein be-darfsgerechtes Hilfesystem bereitgestellt werden, welches ausreichende und bedarfsge-rechte Schutz-, Beratungs- und Unterst{\"u}tzungsangebote umfassen soll (\S\S 1 und 3 GewHG). Dadurch kann u. a. die (physische) Sicherheit junger gewaltbetroffener Menschen gef{\"o}rdert werden. Sie k{\"o}nnen zudem dabei unterst{\"u}tzt werden, erlebte Gewalterfahrungen zu {\"u}ber-winden und zu verarbeiten. Dar{\"u}ber hinaus kann der Rechtsanspruch f{\"u}r Minderj{\"a}hrige (\S 3 Abs. 4 GewHG), die ge-schlechtsspezifische und/oder h{\"a}usliche Gewalt miterlebt haben und gemeinsam mit einem Elternteil Schutz suchen, fortan einen besseren Zugang zu Zuflucht und Unterst{\"u}tzung be-deuten. So k{\"o}nnen belastende Auswirkungen auf ihre psychische und physische Gesundheit gemildert werden. Die Bereitstellung der Schutz- und Beratungsangebote soll kostenfrei erfolgen (\S 4 Abs. 5 GewHG). Dies kann zum Abbau potenzieller finanzieller H{\"u}rden f{\"u}r junge Menschen bei-tragen und dabei helfen, entsprechende Schutz- und Beratungsangebote eher in Anspruch zu nehmen. Die geplanten Schutz- und Beratungsangebote sollen zudem die Bereitstellung von Pr{\"a}ven-tionsmaßnahmen f{\"u}r Personen umfassen, die (potenziell) selbst geschlechtsspezifische oder h{\"a}usliche Gewalt aus{\"u}ben (\S 1 Abs. 2 Nr. 3 GewHG). Insbesondere bei jungen Menschen k{\"o}nnten fr{\"u}hzeitige (Pr{\"a}ventions-) Maßnahmen, wie u.a. die Sensibilisierung an Schulen, entscheidend sein, um das Entstehen von gewaltt{\"a}tigen Verhaltensweisen von vornherein zu verh{\"u}ten oder weitere Gewalt zu verhindern.}, language = {de} }