@misc{OPUS4-7174, title = {Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur {\"A}nderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete (Stand 18.12.2024)}, organization = {Kompetenzzentrum Jugend-Check}, url = {https://jugend-check.de/jugendcheck/wohnraummietrecht/}, year = {2025}, abstract = {Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch verschiedene Maßnahmen innerhalb des Mietrechts den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu vereinfachen. Diese Maßnahmen sollen insge-samt einen verbesserten Schutz von Mieterinnen und Mietern bewirken. Maßnahmen, die der Entwurf vorsieht, bestehen beispielsweise in der Anhebung des Betrachtungszeitraums f{\"u}r die Ermittlung der orts{\"u}blichen Vergleichsmiete und der Absenkung der Kappungsgrenze f{\"u}r Mieterh{\"o}hungen in bestimmten Gebieten. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende m{\"o}gliche Auswirkungen identifiziert: Der Referenzzeitraum f{\"u}r die Ermittlung der orts{\"u}blichen Vergleichsmiete soll von sechs auf sieben Jahre verl{\"a}ngert werden (\S 558 Abs. 2 S. 1 BGB). Dies kann dazu f{\"u}hren, dass die zu-l{\"a}ssige Mieth{\"o}he bei Mietbeginn bzw. Mieterh{\"o}hungen von bestehenden Mietverh{\"a}ltnissen weniger hoch f{\"u}r Mieterinnen und Mieter ausfallen. Hierdurch kann sich f{\"u}r junge Menschen ein erleichterter Zugang zu Wohnraum ergeben bzw. k{\"o}nnen finanzielle Engp{\"a}sse durch starke Mieterh{\"o}hungen verringert werden. Junge Menschen ziehen oftmals in die von hohen Mietpreisen betroffenen Metropolregionen, um dort z. B. einem Studium nachzugehen. Des Weiteren soll die Kappungsgrenze f{\"u}r Mieterh{\"o}hungen von 15 auf elf Prozent (\S 558 Abs. 3 S. 2 BGB) f{\"u}r Gebiete abgesenkt werden, in denen die ausreichende Versorgung der Be-v{\"o}lkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gef{\"a}hrdet ist. Dies kann junge Menschen vor finanziellen Engp{\"a}ssen durch Mieterh{\"o}hungen besser sch{\"u}tzen. Vor allem, weil Jugendliche und junge Erwachsene sich oftmals noch in Ausbildung, Studium oder Berufseinstieg befinden, k{\"o}nnen Mieterh{\"o}hungen f{\"u}r sie eine starke Belastung darstel-len. Die Neuregelung soll jedoch nur f{\"u}r Mieterinnen und Mieter gelten, die in hierf{\"u}r ausge-wiesenen Gebieten wohnen. Bei m{\"o}blierten Wohnungen soll der auf die M{\"o}bel entfallenen Betrag der Mietzahlung k{\"u}nftig explizit ausgewiesen werden m{\"u}ssen (\S 556g Abs. 3a S. 1 BGB). Dies k{\"o}nnte zur Schaffung von mehr Transparenz hinsichtlich der Zusammensetzung der Miete f{\"u}hren. M{\"o}blierte Woh-nungen sind beispielsweise f{\"u}r Studierende interessant, die nur f{\"u}r einen kurzen Zeitraum in einer Stadt bleiben wollen oder auch f{\"u}r Praktikantinnen und Praktikanten.}, language = {de} }