@article{MartiniWagnerWenzel2017, author = {Martini, Mario and Wagner, David and Wenzel, Michael}, title = {Rechtliche Zul{\"a}ssigkeit einer Personenkennziffer}, series = {ZD aktuell}, volume = {7}, journal = {ZD aktuell}, number = {19}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2192-5593}, pages = {04272}, year = {2017}, abstract = {Eine Personenkennziffer f{\"u}r jeden deutschen B{\"u}rger galt lange Zeit als rechtliche Tabuzone. Ein genauer Blick auf die unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen offenbart jedoch: Die Einf{\"u}hrung einer Personenkennziffer verst{\"o}ßt im digitalen Zeitalter nicht zwangsl{\"a}ufig gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Programmbereich „Digitalisierung" am F{\"O}V Speyer analysierte die rechtliche Zul{\"a}ssigkeit als Teil des Gutachtens des Nationalen Normenkontrollrats „Mehr Leistung f{\"u}r B{\"u}rger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren".}, subject = {Digitalisierung}, language = {de} } @techreport{MartiniWagnerWenzel2017, author = {Martini, Mario and Wagner, David and Wenzel, Michael}, title = {Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer in staatlichen Registern}, edition = {Version 01}, address = {Speyer}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0246-opus4-28587}, pages = {70}, year = {2017}, abstract = {Die deutsche Verwaltung sch{\"o}pft die Potenziale des digitalen Zeitalters noch nicht aus. Nicht nur der F{\"o}deralismus, sondern auch datenschutzrechtliche Bedenken erweisen sich oftmals als Hemmschuh.1 Ein Vergleich mit anderen L{\"a}ndern, die eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung ihrer staatlichen Leistungen einnehmen, legt f{\"u}r Deutschland Entwicklungsperspektiven offen.2 Als Ausgangsbasis f{\"u}r die Erfolge vieler L{\"a}nder im E-Government identifiziert der Nationale Normenkontrollrat ein „modernes, digitales und vernetztes Registerwesen"3. Damit trifft er einen neuralgischen Punkt: Register sind eine wichtige Grundlage f{\"u}r automatisierte digitale Verwaltungsverfahren4 - allerdings nur, wenn die bestehenden unterschiedlichen Register bestm{\"o}glich vernetzt und ihre Datenbest{\"a}nde miteinander verzahnt sind. Zu diesem Ziel k{\"o}nnen eine allgemeine Personen- (PKZ; unten A.) und Unternehmenskennziffer (UKZ; unten B.) beitragen, sofern sie den datenschutzrechtlichen Anforderungen gen{\"u}gen, welche das nationale Recht und das Unionsrecht an die Datenverarbeitung {\"o}ffentlicher Stellen richten. Die Potenziale und Risiken einer allgemeinen Kennzahl - insbesondere f{\"u}r den Datenabgleich staatlicher Register und f{\"u}r Datenabfragen f{\"u}r statistische Zwecke in den Blick zu nehmen, macht sich dieses Werk zur Aufgabe.}, subject = {Digitalisierung}, language = {de} }