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Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) (Stand 08.04.2024)

  • Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zielt darauf ab, die Gesundheitsver-sorgung zu stärken, sowie die Belange und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten noch besser berücksichtigen zu können. Hierfür soll unter anderem die Möglichkeit der Gründung kommunaler Versorgungszentren (MVZ) erleichtert werden. Darüber hinaus sollen u.a. das Bewilligungsverfahren für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Krank-heiten oder (drohender) Behinderung mit medizinisch notwendigen Hilfsmitteln beschleunigt werden sowie der Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen verbessert werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Mit der geplanten Gesetzesänderung soll die Erforderlichkeit eines beantragten Hilfsmittels immer dann vermutet werden, wenn sich junge Menschen regelmäßig in sozialpädiatrischer Behandlung befinden (§ 33 Abs. 5c SGB V). Dadurch kann das Verfahren zur Bewilligung von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln beschleunigt und durch eine zeitnahe Bereitstellung das gesundheitliche Wohlergehen der betroffenen jungen Menschen gefördert werden. Künftig sollen psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche be-handeln, eine eigene bedarfsplanungsrechtliche Arztgruppe bilden (§ 101 Abs. 4a S. 1 SGB V). Dadurch könnten junge Menschen künftig einen wohnortnäheren und schnelleren Zugang zu ambulanter psychotherapeutischer Versorgung erhalten, da zusätzliche Niederlassungs-möglichkeiten entstehen und diese insgesamt zielgenauer gesteuert werden könnten. Bezieherinnen und Bezieher von Waisenrente bis 25 Jahre, die einen Bundes- oder einen Jugendfreiwilligendienst absolvieren, sollen künftig von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für die Waisenrente oder entsprechende Hinterbliebenen-versorgungsleistungen befreit werden (§ 226 Abs. 6 SGB V; § 57 Abs. 1 S. 1 SGB XI). Dies kann die Betroffenen finanziell entlasten und sie könnten künftig ggf. eher erwägen, einen Frei-willigendienst anzutreten und das damit verbundene Bildungsangebot und die berufliche Orientierung in Anspruch zu nehmen.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-68255
URL:https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/gesundheitsversorgungsstaerkungsgesetz/
Subtitle (German):Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Document Type:Jugend-Check
Language:German
Year of Completion:2024
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Kompetenzzentrum Jugend-Check
Release Date:2024/06/06
Tag:Familie; Gesundheit; Umwelt
Online-Document?:Ja
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt