Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Stand 15.04.2024)
- Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu stärken, wozu u.a. das Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG eingeführt werden soll. Darin soll u.a. die Stelle der oder des Unabhängi-gen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankert und die Berichterstattung zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Hilfeleistungen für von sexueller Gewalt Betroffener verbessert werden und die Prävention durch Sensibilisierung, Aufklärung und den Ausbau von Beratungsangeboten ausgeweitet werden. Des Weiteren soll durch Änderungen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Gewaltschutz als Kriterium für die Qualitätsentwicklung auf die gesamten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstreckt werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Es soll ein Recht von Kindern und Jugendlichen auf Schutz vor sexueller Gewalt und Aus-beutung gesetzlich verankert werden und der Staat zur Verhütung solcher Taten, begleitende Maßnahmen, wie bedarfsgerechte Hilfe- und Unterstützungsangebote sowie Prävention und Interventionsmaßnahmen in Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen, verwirklichen (§ 1 Abs. 1 S.1 und S. 2 Nr. 1 – 3, Abs. 2 UBSKMG ). Durch den Rechtsanspruch wird der besonde-re Schutzgedanke gegenüber Minderjährigen und die staatliche Verantwortung dafür fest-geschrieben und ein Beitrag zur nachhaltigen Etablierung von Standards, Fachwissen und Kompetenzen, die junge Menschen an den Orten ihres Aufwachsens vor sexueller Gewalt schützen, geleistet. Das Amt der oder des Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden und pro Legislaturperiode ein Bericht über den Stand zu Prävention, Intervention sowie zu Aufarbeitung und Forschung von sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen erstellt werden (§§4 Abs. 1; 7 Abs. 1 S. 1UBSKMG). Die gesetzliche Verankerung kann dazu beitragen, dass es eine langfristige politische Interessenvertretung für die Belange betroffener junger Menschen gibt und konkrete Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention und Intervention vorangetrieben werden. Der Bericht kann dabei unterstützen, die Prävalenz der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu ermitteln, die Dunkelfeldforschung voranzutreiben und damit Maßnahmen befördern, die dem Schutz betroffener Jugendlicher dienen.
URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-68263 |
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URL: | https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/strukturen-gegen-sexuelle-gewalt/ |
Subtitle (German): | Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Document Type: | Jugend-Check |
Language: | German |
Year of Completion: | 2024 |
Publishing Institution: | Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung |
Creating Corporation: | Kompetenzzentrum Jugend-Check |
Release Date: | 2024/06/06 |
Tag: | Familie; Freizeit; Gesellschaft; Gesundheit; Politik |
Online-Document?: | Ja |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV): | Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Licence (German): | ![]() |