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Aktualisierter Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Stand 19.06.2024)

  • Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu stärken, wozu u.a. das Gemeinsam-gegen-Kindesmissbrauch-Gesetz – UBSKMG eingeführt werden soll. Darin soll u.a. die Stelle der oder des Unabhängi-gen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gesetz-lich verankert und die Berichterstattung zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder verbes-sert werden. Darüber hinaus sollen die Belange für von sexueller Gewalt Betroffener stärker beachtet werden und die Prävention durch Sensibilisierung, Aufklärung und den Ausbau der beratenden Unterstützung zur individuellen Aufarbeitung durch die Etablierung von Bera-tungssystemen ausgeweitet werden. Des Weiteren soll durch Änderungen im Achten Sozial-gesetzbuch (SGB VIII) der Gewaltschutz als Kriterium für die Qualitätsentwicklung auf die ge-samten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstreckt werden. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Mit dem Gesetz soll das Ziel, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen verankert werden und Maßnahmen, zur Prävention und Intervention in Betreu-ungs- und Erziehungseinrichtungen oder zur Beratung und Aufarbeitung Betroffener, getrof-fen werden(§ 1 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 – 3, Abs. 2 UBSKMG ). Durch das Gesetz kann der be-sondere Schutzgedanke gegenüber Minderjährigen und die staatliche Verantwortung dafür hervorgehoben und ein Beitrag zur nachhaltigen Etablierung von Standards, Fachwissen und Kompetenzen, die junge Menschen an den Orten ihres Aufwachsens vor sexueller Gewalt schützen, geleistet werden. Das Amt der oder des Unabhängigen Beauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen soll gesetzlich verankert werden und pro Legislaturperiode ein Bericht über den Stand zu Prävention, Intervention sowie zu Aufarbeitung und Forschung von sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen erstellt werden (§§ 2 Abs. 1; 7 Abs. 1 S. 1UBSKMG). Die gesetzliche Verankerung kann dazu beitragen, dass es eine langfristige Inte-ressenvertretung für die Belange betroffener junger Menschen gibt und konkrete Vorschläge und Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention und Intervention vorangetrieben werden. Der Bericht kann dabei unterstützen, die Prävalenz der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu ermitteln, die Dunkelfeldforschung voranzutreiben und damit Maßnahmen befördern, die dem Schutz betroffener Jugendlicher dienen.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-68459
URL:https://www.jugend-check.de/alle-jugend-checks/strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-aktualisiert/
Subtitle (German):Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Document Type:Jugend-Check
Language:German
Year of Completion:2024
Publishing Institution:Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung
Creating Corporation:Kompetenzzentrum Jugend-Check
Release Date:2024/08/01
Tag:Familie; Freizeit; Gesundheit; Politik; Umwelt
Online-Document?:Ja
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV):Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt