Jugend-Check zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) (Stand 18.09.2024)
- Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (sog. GEAS-Reform), die am 14. Mai 2024 auf europäischer Ebene final beschlossen wurde. Hierfür sind u. a. Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erforderlich, welche die Gesundheitsversorgung minderjährigen Geflüchteter betreffen. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check hat folgende mögliche Auswirkungen identifiziert: Zukünftig sollen minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, Hilfen zur Gesundheit nach den §§ 47 - 52 SGB XII uneingeschränkt be-anspruchen können (§ 4 Abs. 4 S. 1 AsylbLG). Dadurch kann ein gleichberechtigter Zugang zu medizinischer Versorgung für minderjährige Kinder von Asylantragsstellenden gegenüber Minderjährigen mit deutscher Staatsbürgerschaft und unbegleiteten minderjährigen Ge-flüchteten gewährleistet werden. Junge Betroffene können somit fortan einen besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung erhalten und beispielsweis eine medizinische Behand-lung bei chronischen Erkrankungen in Anspruch nehmen. Werden medizinische Maßnahmen gewährt, so sollen diese nicht zum Zeitpunkt der Voll-endung des 18. Lebensjahres eingestellt werden, sondern bis zur Beendigung der Maßnah-me weiter gewährt werden (§ 4 Abs. 4 S. 3 AsylbLG). Der Grundsatz der Weitergewährung soll auch für medizinische Leistungen, die für unbegleitete minderjährige Geflüchtete nach § 40 SGB VIII geleistet werden, gelten (§ 4 Abs. 4 S. 3 AsylbLG). Dies kann sich förderlich auf die Gesundheit minderjähriger Kinder von Asylantragstellenden sowie von unbegleiteten min-derjährigen Geflüchteten auswirken. Einen Anspruch auf diese umfangreichen medizinischen Leistungen sollen allerdings nicht alle minderjährigen Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG erhalten. Beispielsweise soll die Erweiterung der medizinischen Hilfen nicht für (vollziehbar) ausreisepflichtige minder-jährige Ausländerinnen und Ausländer gelten (§ 4 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AsylbLG). So werden z. B. Kinder von ausreisepflichtigen Asylantragsstellenden von der Neuregelung ausge-schlossen, wodurch es weiterhin zu einer Ungleichbehandlung hinsichtlich der Gesundheits-versorgung minderjähriger Gruppen kommen kann.
URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-71335 |
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URL: | https://jugend-check.de/jugendcheck/geas-anpassungsfolgegesetz/?type=referentenentwurf |
Subtitle (German): | Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Document Type: | Jugend-Check |
Language: | German |
Year of Completion: | 2024 |
Publishing Institution: | Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung |
Creating Corporation: | Kompetenzzentrum Jugend-Check |
Release Date: | 2025/01/09 |
Tag: | Gesundheit; Umwelt |
Online-Document?: | Ja |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of the German Research Institute for Public Administration (FÖV): | Veröffentlichungen des Kompetenzzentrums Jugend-Check |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |