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Der ausgebeutete Geldwertsparer

  • Wer in Geldtiteln spart, trägt das Risiko zunehmender Teuerung und wird zum typischen Inflationsgeschädigten. Die naheliegende Erwartung, Staat und Rechtsordnung würden ihm zu Hilfe kommen, trifft nicht zu - im Gegenteil: § 3 S. 2 WährG schließt die Möglichkeit der Selbsthilfe aus, indem er Indexklauseln illegalisiert. Das Einkommensteuerrecht verschärft die ohnehin prekäre Lage, indem es Scheinzinsen als Einkommen erfaßt. Auf diese Weise leistet das "Recht" der Ausbeutung des Geldsparers Vorschub und wirkt auch selbst kräftig daran mit. Das BVeifG, das BVerwG und der BFH haben sich bisher geweigert einzuschreiten und sind damit den volkswirtschaftlich verbrämten Beschwärungsthesen der Inflationsgewinnler aufgesessen.

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Metadaten
Author:Hans Herbert von Arnim
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-9004
ISSN:0514-6496
Parent Title (German):Zeitschrift für Rechtspolitik
Volume:13
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:1980
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Release Date:2016/07/29
GND Keyword:Ausbeutung; Sparer
Issue:8
First Page:201
Last Page:209
Note:
Replik von Bundesminister Hans Matthöfer, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 12/1980, S. 325-326.

Duplik von Klaus Vogel, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, Heft 2/1981, S. 35-36.
Documents ordered by discipline (DDC classification):300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of former chairs:Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim)
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt