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Der finanzielle Status hessischer Bürgermeister

  • Der finanzielle Status hessischer Bürgermeister ist reformbedürftig. Der Verband der kommunalen Wahlbeamten in Hessen hatte mich deshalb schon vor längerem um ein Gutachten gebeten, das die Bezahlung und Versorgung hessischer Bürgermeister vor dem Hintergrund der Regelungen anderer Bundesländer analysiert und sinnvolle Reformvorschläge entwickelt. Dabei bot sich auch ein Vergleich mit anderen vollbezahlten Repräsentanten des Volkes an: den Abgeordneten, die ebenfalls als direkt vom Volk gewählt gelten. Der Vergleich zeigt: Bürgermeister lassen Landtagsabgeordnete an politischer und rechtlicher Verantwortung und an demokratischer Legitimation weit hinter sich; zudem sind sie arbeitsmäßig sehr viel stärker belastet. Der Status von Bürgermeistern ist eher dem von Ministern vergleichbar. Bürgermeister verdienen deshalb eine deutlich höhere Bezahlung. Bisher stellt ihre großzügige Versorgungsregelung einen gewissen Ausgleich dar. Die darin – bei isolierter Betrachtung – steckende Begünstigung von Bürgermeistern, die schon in jungen Jahren nach einer sechsjährigen Amtsperiode eine lebenslange Pension erhalten können, dürfte auf Dauer allerdings nicht zu halten sein. In den meisten anderen Ländern herrschen strengere Voraussetzungen. Beseitigt man das Privileg junger Bürgermeister in Hessen, muss andererseits die Besoldung entsprechend aufgestockt werden.

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Metadaten
Author:Hans Herbert von Arnim
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-6405
Subtitle (German):Analyse und Reformvorschläge; Gutachten für den Verband der kommunalen Wahlbeamten in Hessen
Document Type:Report
Language:German
Year of Completion:2014
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Contributing Corporation:Verband d er kommunalen Wahlbeamten in Hessen
Release Date:2016/07/05
GND Keyword:Besoldung; Hessen; Kommunaler Wahlbeamter
Page Number:61
Documents ordered by discipline (DDC classification):300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of former chairs:Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim)
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt