Abgeordnetengesetz ohne Kontrolle
- Das neue Diätengesetz stockt die Entschädigung und die Altersversorgung von Bundestagsabge:ordneten in zwei Schritten um 10 Prozent auf und lehnt sie damit an die Bezüge von Bundesrichtern an. Zudem wird die Entschädigung an die Bruttolohnentwicklung angekoppelt und so einem Dynamisierungsautomatismus unterworfen. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb hatte der Bundestag früher für ein ähnliches Projekt eine Grundgesetzänderung vorgesehen, der aber der Bundesrat seine Zustimmung versagte. Ausschussvorsitzenden wird - entgegen ständiger Rechtsprechung - ein Zusatzgehalt gewährt. Eine große Zahl weiterer verfassungsrechtlicher Problempunkte greift der Gesetzgeber nicht auf.
Author: | Hans Herbert von Arnim |
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URN: | urn:nbn:de:0246-opus4-6595 |
ISSN: | 0012-1363 |
Parent Title (German): | Deutsches Verwaltungsblatt |
Subtitle (German): | Zur Diätennovelle der großen Koalition |
Volume: | 129 |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Year of Completion: | 2014 |
Publishing Institution: | Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften |
Release Date: | 2016/07/08 |
GND Keyword: | Abgeordneter; Deutschland / Bundestag; Diäten |
Issue: | 10 |
First Page: | 605 |
Last Page: | 615 |
Documents ordered by discipline (DDC classification): | 300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht |
Access Rights: | Frei zugänglich |
Documents of former chairs: | Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim) |
Licence (German): | Urheberrechtlich geschützt |