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Der Beitritt der EU zur EMRK. Eine Schicksalsfrage für den europäischen Grundrechtsschutz

  • Mit dem Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist der Vorgang gemeint, bei dem die EU Vertragspartei der EMRK werden soll mit der Folge, dass auch sie damit der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unterworfen sein wird. Mehr als dreißig Jahre ist davon schon die Rede, aber der Lissabonner Vertrag, der die EU zu diesem Beitritt auffordert und dazu die Rechtsgrundlage schafft, hat diesem Projekt einen neuen Elan gegeben.

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Metadaten
Author:Johan Callewaert
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-20486
Parent Title (German):Strafverteidiger
Volume:38
Publisher:Wolters Kluwer
Place of publication:Köln
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2014
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Release Date:2017/05/29
Tag:Beitritt zur EMRK; Europäische Union
Online-Document?:Nein
Issue:6
First Page:504
Last Page:509
Access Rights:Frei zugänglich
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt