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Abgeordnetengesetz ohne Kontrolle

  • Das neue Diätengesetz stockt die Entschädigung und die Altersversorgung von Bundestagsabge:ordneten in zwei Schritten um 10 Prozent auf und lehnt sie damit an die Bezüge von Bundesrichtern an. Zudem wird die Entschädigung an die Bruttolohnentwicklung angekoppelt und so einem Dynamisierungsautomatismus unterworfen. Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb hatte der Bundestag früher für ein ähnliches Projekt eine Grundgesetzänderung vorgesehen, der aber der Bundesrat seine Zustimmung versagte. Ausschussvorsitzenden wird - entgegen ständiger Rechtsprechung - ein Zusatzgehalt gewährt. Eine große Zahl weiterer verfassungsrechtlicher Problempunkte greift der Gesetzgeber nicht auf.

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Metadaten
Author:Hans Herbert von Arnim
URN:urn:nbn:de:0246-opus4-6595
ISSN:0012-1363
Parent Title (German):Deutsches Verwaltungsblatt
Subtitle (German):Zur Diätennovelle der großen Koalition
Volume:129
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2014
Publishing Institution:Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Release Date:2016/07/08
GND Keyword:Abgeordneter; Deutschland / Bundestag; Diäten
Issue:10
First Page:605
Last Page:615
Documents ordered by discipline (DDC classification):300 Sozialwissenschaften / 340 Recht / 342 Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Access Rights:Frei zugänglich
Documents of former chairs:Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre (Univ.-Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim)
Licence (German):License LogoUrheberrechtlich geschützt